Justizfachangestellte / Verwaltungsfachangestellte
#1

Hallo,
ich habe eine Ausbildung als Justizfachangestellte absolviert und bin derzeit als Verwaltungsfachangestellte in einer Gemeinde angestellt. Nun meine Frage:

Ist der sogenannte AL 1 (Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellte) gleichgestellt mit der Ausbildung zur Justizfachangestellten?
Kann ich auf eine Anerkennung der Ausbildung bestehen?

Bei bestimmten Fortbildungen ist der AL 1 Pflicht, daher ist es für mich wichtig zu wissen, ob meine Ausbildung, ebenfalls ja im öffentlichen Dienst anerkannt wird.

Vielen Dank.
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#2

Normalerweise müßte das absolut gleichwertig sein. Die Justizverwaltung gehört schließlich auch zur Exekutive der jeweiligen Landesverwaltung. In jedem Falle würde ich es so sehen. Das ist eher als gleichwertig anzuerkennen, als Rechtsanwaltsgehilfin oder Bankkauffrau. MfG: Haegar
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#3

Die Reno-Gehilfin ist nicht gleichwertig. Ich mußte den AI noch machen, damit ich die Verwaltungsausbildung habe.
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#4

(15.09.2016, 10:18)Gast schrieb:  Hallo,
ich habe eine Ausbildung als Justizfachangestellte absolviert und bin derzeit als Verwaltungsfachangestellte in einer Gemeinde angestellt. Nun meine Frage:

Ist der sogenannte AL 1 (Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellte) gleichgestellt mit der Ausbildung zur Justizfachangestellten?
Kann ich auf eine Anerkennung der Ausbildung bestehen?

Bei bestimmten Fortbildungen ist der AL 1 Pflicht, daher ist es für mich wichtig zu wissen, ob meine Ausbildung, ebenfalls ja im öffentlichen Dienst anerkannt wird.

Vielen Dank.

Hallo,
die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellte, Fachrichtung innere Verwaltung und Kommunalverwaltung ist - zumindest bei uns in BW - nicht gleichgestellt mit der Ausbildung zur Justizfachangestellten. Das eine ist eine Ausbildung in der Landesverwaltung und das andere für die Kommunalverwaltung. Unterschiedlicher Ausbildungsinhalt in wesentlichen Teilen - und es ist nun mal so: Der Schwerpunkt für Landesverwaltung speziell Justiz ist komplett anders. Als Verwaltungsfachangestellte Kommunal  in der Landes- oder Justizverwaltung ist man/frau auch schlechter gestellt.
Versuch doch mal bei der Verwaltungsschule in Deinem Bundesland nachzufragen, ob Deine Ausbildung dort zum AL II ausreicht.
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#5

Hallo,
wurde die Ausbildung nun anerkannt?
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