Eingruppierung Verwaltungsfachangestellte im Vergleich zu Justizfachangestellten
#1

Ich hätte mal eine Frage. Justizfachangestellte haben geklagt und bekommen sofort E 9 a bei 2,5 Jahren Ausbildung. Die Tätigkeiten sind nicht schwer und man muss nicht selbst entscheiden oder abwägen. Meist haben sie den Realschulabschluss.
Verwaltungsfachangestellte lernen 3 Jahre. Der Beruf ist schwieriger und es wird meist die Fachhochschulreife oder das Abitur erwartet.
Dafür bekommt man dann sein ganzes Leben lang E 5. Da passt doch etwas nicht, oder !?!
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#2

Da stimmt wohl gar nichts!
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#3

Es stimmt. Alle Justizfachangestellten bekommen rückwirkend E 9 a.
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#4

Sogar Berufsanfänger.
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#5

Könnte man klagen, um die gleiche Eingruppierung zu bekommen?
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#6

Ich vermute der Fragesteller bezieht sich auf folgendes Urteil:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/ents...zr-249-21/

Aber was das mit Verwaltungsfachangestellten zu tun hat, erschließt sich mir nicht.
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#7

Es wurde gerichtlich festgestellt, dass Tätigkeiten in einer Geschäftsstelle einer Justizbehörde so anspruchsvoll sind, dass die Eingruppierung nach EG 9a angemessen ist. Es geht dabei nicht um den generellen Berufsstand der Justizfachangestellten, sondern um eine ganz konkrete Tätigkeit. Auch in der Justiz richtet sich die Eingruppierung nach den jeweils übertragenen Aufgaben. Wenn Berufsanfänger eine Stelle haben, die EG 9a hergibt, haben sie natürlich Anspruch darauf; das ist aber in der Kommunalverwaltung nicht anders.

Die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten ist von Niveau her "gleichwertig", nur halt in einer anderen Branche mit anderen Inhalten. Die Behauptung, als VFA bleibe man lebenslang in EG 5 ist vollkommener Blödsinn. Man bleibt dann in EG 5, wenn man lebenslang einen Arbeitsplatz hat, bei dem man nur die Eingangspost stempelt oder Aktenablagen macht oder Ausweisdokumente aushändigt etc. Wenn man EG 9a will, kann man das (auch als Berufsanfänger) haben; man muss sich halt auf einen entsprechenden Arbeitsplatz bewerben (z. B. Sachbearbeitung Wohngeldstelle, Ausländerbehörde, Standesamt, Kassenleitung...).
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#8

(03.01.2024, 00:26)Gast schrieb:  Es stimmt. Alle Justizfachangestellten bekommen rückwirkend E 9 a.
Das stimmt nicht. Es geht um bestimmte Tätigkeiten.
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#9

Nein. Die Tätigkeiten werden als ein schwieriger Tätigkeitsbereich gewertet. E 9 a für alle.
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#10

(04.01.2024, 21:59)Gast schrieb:  Nein. Die Tätigkeiten werden als ein schwieriger Tätigkeitsbereich gewertet. E 9 a für alle.

Nein das stimmt nicht!!
Es gibt Bereiche in denen es 9a nicht für alle gibt! Kirchenaustritte, Protokollführung z.B.
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