Interner Stellenwechsel innerhalb Probezeit-Konsequenzen
#1

Hallo.

Ich habe Mitte des Jahres als Angestellte angefangen und möchte mich nun intern für eine andere Stelle bewerben.
Nun zu meinen Fragen:
- ist wieder eine neue Probezeit notwendig oder kann diese erlassen werden?
- wann erfolgt die Eingruppierung? Muss ich nun wieder 6 Monate warten. Eine Eingruppierung auf der jetzigen Stelle ist noch nicht erfolgt, da die 6 Monate noch nicht erfüllt sind ( 6 Monate wären erst im Dezember voll ).
- ist es möglich als Angestellte auch in einen Beamtenstelle zu rutschen, wenn die Beamtenlaufbahnprüfung abgelegt wurde? Oder werden die Arbeitsverhältnisse nicht "umgewandelt"?

Im Voraus schon vielen Dank für die hoffentlich Klarheit bringenden Antworten :-)
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#2

Moin,

(23.10.2012, 22:30)Gast schrieb:  - ist wieder eine neue Probezeit notwendig oder kann diese erlassen werden?
Für das Arbeitsverhältnis an sich gibt es keine neue Probezeit. Bei einer höher dotierten Stelle kann eine vorübergehende Übertragung der Aufgaben erfolgen.
(23.10.2012, 22:30)Gast schrieb:  - wann erfolgt die Eingruppierung? Muss ich nun wieder 6 Monate warten. Eine Eingruppierung auf der jetzigen Stelle ist noch nicht erfolgt, da die 6 Monate noch nicht erfüllt sind ( 6 Monate wären erst im Dezember voll ).
Du erhälst doch Geld oder? Eingruppiert wird man nicht, eingruppiert ist man mit der Aufnahme der Tätigkeit.
(23.10.2012, 22:30)Gast schrieb:  - ist es möglich als Angestellte auch in einen Beamtenstelle zu rutschen, wenn die Beamtenlaufbahnprüfung abgelegt wurde? Oder werden die Arbeitsverhältnisse nicht "umgewandelt"?
Das kann nur der Dienstherr sagen, ob er das mitmacht. Man rutscht nicht in das Beamtenverhältnis, sondern es erfolgt eine Ein-/Anstellung. Damit müssen neben den persönlichen Voraussetzungen der Bewerber auch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen des Stellenplanes gegeben sein und der Dienstherr muss gewillt sein insgesamt seine Beamtenstellen auszuweiten. Das kann Dir nur der Dienstherr beantworten.

Grüße
1887
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#3

...bei einer Verbeamtung wäre auch noch zu beachten, dass man dann erst in das jeweilige Eingangsamt kommt. Wenn es z.b eine EG 10 Stelle wäre, die auch nach A10 bewertet ist, heißt das erstmal A9 mit Probezeit...
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