Inflationsausgleich bei Wechsel des Arbeitgebers
#1

Ich habe am 1.10.2023 den Arbeitgeber gewechselt, wer zahlt mir den Inflationsausgleich? Mein alter Arbeitgeber hat mir insgesamt 1500€ nur ausgezahlt.
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#2

Bis 30.9.2023 der alte Arbeitgeber. Welche Ansprüche dort bestanden, hängt davon ab, welche Regelungen zum Inflationsausgleich dort gegriffen haben.

Ab 1.10.2023 greifen dann die Regelungen beim neuen Arbeitgeber. Ob dort Ansprüche bestehen, hängt also davon ab, welche tariflichen und ggf. sonstigen Regelungen dort greifen.
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