Inflationsausgleich Juni 2023 bei einer Kündigung zum 31.5.2023
#1

Erhalten Arbeitnehmer die Inflationsausgleichzahlung im Juni 2023 vom alten Arbeitgeber bei einer Kündigung zum 31.5.2023?
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#2

Ja, sofern der Tarifvertrag anwendbar ist,
zum nachlesen:
Tarifvertrag Inflationsausgleich
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#3

Aber sagt §4 Abs.1 nicht, dass es an die Entgeltzahlung geknüpft ist? Ich finde es nicht eindeutig formuliert.
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