Hilfe zur Eingruppierung
#1

Hallo,

ich habe mal ne Frage ich arbeite seit 2000 in einer Gemeinde mit ca. 6000 Einwohnern,
ich habe meine Ausbildung 2003 abgeschlossen (VFAK) habe dann zweimal nen befristeten Arbeitsvertrag bekommen und ab 2005 habe ich dann einen festes Arbeitsverhältnis begonnen. Ich wurde damals nach meiner Ausbildung in Entgeltgruppe 4 eingestuft. Ab 2006 bin ich in Entgeltgruppe 5 hochgruppiert worden. Seit 2006 bin ich also in Gruppe 5. Jetzt meine Frage: Ich habe unten meine Tätigkeiten aufgeführt und wollte euch fragen ob ich nicht vielleicht Anspruch auf eine höhere Gruppierung hätte??? Ich hoffe ihr könnt mir helfen. (Ach ja seit 2010 mach ich gerade den Angestelltenlehrgang II)

Öffentliche Sicherheit und Ordnung:
- Abwicklung von allen Kommunalwahlen
- Anordnung in Bezug auf Hundehaltung
- Regelung Anschlagwesen (Werbeschilder)
- Erfassung Deponien (Bauschutt, Hausmüll)
- Verkehrsrechtliche Anordnungen erteilen
- Ausnahmegenehmigung (Schwertransport usw)
- Prüfung der Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts
- Feuerwehrwesen (Zuschussanträge,Stärkemeldung)
- Kommunale Versicherungen



Bauabteilung:
- Entgegenahme von Bauanträgen mit Prüfung auf Vollständigkeit
- Einholung von fehlenden Nachbarunterschriften
- Erstellung von Sitzungsvorlagen für Gemeindrat in Bezug auf eingegangene
Bauanträge einschließlich anschließender Ausfertigung gem. Stellungnahme
- Verwaltung und Registrierung der gesamten Bauakten
- Ausgabe der Bauunterlagen an Bauherr
- Prüfung der Bauunterlagen ob sie den Vorschriften entsprechen
- Abwicklung der gesamten Bauleitplanung
- Führung Straßenbestandsverzeichnis
- Durchführung von Widmungsverfahren für öffentliche Straßen
- Überwachung des Vollzugs der Eigenüberwachungsverordnung Kläranlage
- Erteilung Auskünfte Baurecht
- Hausnummernvergabe


EDV:
- Einspielen Updates
- Einbindung neuer PC´s
- Netzwerkbetreuung
- Geräte installieren
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#2

Das kann nicht Dein Ernst sein?! Du arbeitest in all diesen Abteilungen gleichzeitig und bist für die gesamte Sachbearbeitung voll verantwortlich und schlußzeichnungsbefugt? Und die haben Dich in EG 5 eingruppiert? Was Bitte- schön soll das denn? Was ist denn mit Euerer Personalvertretung los? Geht ja wohl bald gar nicht. Aber mal ganz schnell Stellenbeschreibung und -bewertung machen bzw. in Gang bringen. Es gilt nach wie vor die Tarifautomatik, auf die man sich als Tarifler berufen kann. Ich wünsche Dir viel Erfolg. Wenn man da nur so überschlägig drüber schaut, landet man irgendwo im gehobenen Dienst. Viel Erfolg:-) Haegar
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#3

doch ich bin jetzt seit 6 jahren ungefähr nur in EG 5 eingruppiert! Wir haben leider keine Personalrat oder sonstiges, da wir nur insgesamt 8 Mitarbeiter sind. Muss ich die Stellenbewertung und Stellenbeschreibung beantragen???
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#4

Ich würde die Stelle von mir aus schon beschreiben und dann die Überprüfung der Bewertung der Stelle beantragen.
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#5

Aber Hallo! Das hätte man längst tun müssen. Gibt es ja gar nicht! Wenn Du gewerkschaftlich organisiert bist, mal ganz schnell Kontakt mit denen aufnehmen. Stellenbeschreibung mußt Du selbst machen. Dabei gibt es einiges zu beachten; diese Feinheiten sollte man kennen. Mach Dich schlau! Es geht da um die Angabe von Prozentanteilen und wie hochwertig die Arbeiten eingeschätzt werden etc. Maßgebend ist noch immer der Tätigkeitsmerkmal-Katalog im alten BAT. Im TVöD ist dazu noch nichts geregelt worden. Ich fasse es nicht! Kein Personalrat usw.; das ist ja der absolute Oberhammer. Normalerweise müsste das jedem, der auch nur ansatzweise etwas von der Gesamtthematik versteht, klar sein, dass eine derartige Eingruppierung vorliegend niemals korrekt sein kann. Gib Gas, es geht um Deine Kohle! Sobald die Stellenbeschreibung eingereicht ist zur Prüfung, läuft der Anspruch, d. h. wenn es danach noch ewig dauert, bis das Ergebnis da ist, juckt das nicht. Sie müssen Dir die höhere Vergütung entsprechend rückwirkend bezahlen! Viel Glück: Haegar
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#6

Aber Achtung! § 37 TVöD -Ausschlussfrist- beachten. Gleich jetzt schon Höhergruppierung beantragen und Ansprüche schriftlich geltend machen, sonst gibt es nur Geld für die letzten 6 Monate.
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