06.08.2026, 10:57
Die integrative Gruppe gibt es nicht mehr, da die Kinder nun in die Schule kommen.
Deshalb soll eine Rückgruppierung von S8b auf S8a erfolgen.
Ist dies zulässig?
Deshalb soll eine Rückgruppierung von S8b auf S8a erfolgen.
Ist dies zulässig?


