Herabgruppierung / Strukturausgleich / Garantiebetrag
#1

Nachdem ich vor mehreren Jahren von EG 7 nach EG 9a höhergruppiert wurde möchte ich jetzt wieder aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen auf meine alte Stelle, für die ich in EG 7 eingruppiert werde, wechseln. Vor der Höhergruppierung habe ich einen Strukturausgleich und Garantiebetrag erhalten. Kann mir dieser auch nach der Herabgruppierung gewährt werden, damit ich auf der Stelle nicht weniger verdiene als vor dem Stellenwechsel? Vielleicht besteht auch  Möglichkeit, dass ich eine entsprechende Zulage erhalte, um die finanziellen Nachteile auszugleichen? Ich bin über 55 Jahre alt und seit mehr als 30 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt. Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
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#2

Die Besitzstandsregelungen sind mit der Höhergruppierung weggefallen und können nicht "reaktivert" werden. Eine andere Zulage zum Ausgleich der reduzierten Bezüge durch die Herabgruppierung kennt das Tarifrecht nicht.
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