05.02.2019, 11:03
Hallo,
vor einem Jahr wurden sämtliche Stellen unserer Behörde neu bewertet. Alle Mitarbeiter wurden eingruppiert.
Nun soll unsere Behördenorganisation geändert werden, dergestalt, dass nur
noch 3 Fachbereichsleitungen agieren und keine Fachdienstleitungen mehr.
Ich bin eine solche Fachdienstleitung, eingruppiert nach E 10.
Ist es nach dem TVöD ohne weiteres möglich, durch Wegfall der Ebene der
Fachdienstleitungen, dass die Dienststelle eine Herabgruppierung auf E 9c oder geringer
durchsetzt?
Für Infos wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Die Ratsuchende
vor einem Jahr wurden sämtliche Stellen unserer Behörde neu bewertet. Alle Mitarbeiter wurden eingruppiert.
Nun soll unsere Behördenorganisation geändert werden, dergestalt, dass nur
noch 3 Fachbereichsleitungen agieren und keine Fachdienstleitungen mehr.
Ich bin eine solche Fachdienstleitung, eingruppiert nach E 10.
Ist es nach dem TVöD ohne weiteres möglich, durch Wegfall der Ebene der
Fachdienstleitungen, dass die Dienststelle eine Herabgruppierung auf E 9c oder geringer
durchsetzt?
Für Infos wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Die Ratsuchende
