Hartz IV / Sozialhilfe trotz Eigentumswohnung und Lebensversicherung ?
#1

Hallo, ich bin 45 Jahre alt und beziehe eine relativ geringe Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich lebe mit meiner Frau in einer Eigentumswohnung mit 80 qm, die noch nicht ganz abbezahlt ist. Meine Frau hat zwei geringfügige Jobs.
Wir zahlen seit vielen Jahren in eine Lebensversicherung ein, die wir als Altersabsicherung engelegt haben. Diese hat einen Wert von z. Zt. ca. 50.000 EU. Da wir mit unserem geringen Einkommen kaum die Belastungen für Darlehen, Heizung, Strom und Nebenkosten tragen können, würden wir gerne wissen, ob wir in dieser Situation auch Hartz IV-Leistungen oder Sozialhilfe erhalten können. Oder müssen wir zunächst unsere Eigentumswohnung oder die Lebensversicherung verkaufen ?
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#2

hallo ja ihr müßt erst euer erspartes bzw euere lebensversicherung aufbrauchen
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#3

die Eigentumswohnung bleibt aber erhalten, soweit diese als angemessen angesehen wird....
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#4

Die Eigentumswohnung (ETW) muss angemessen sein. Enntscheidendes Kriterien ist die Wohnfläche. Bei 2 Pers. werden 80 qm zugrunde gelegt. Pro weitere Person plus 20 qm. Die Lebensversicherung bleibt frei, wenn sie als Alterssicherung konzipiert ist, d.h. nicht vor Renteneintritt verwertet werden kann.
Pro Lebensjahr sind hierfür 250,-- € pro Lebensjahr frei - Bsp. 40 Jahre alt *250 = 10.000,-- bleiben erhalten; der Rest ist Vermögen. Regelt ist dies im § 12 >SGB II. Die Auslegung zur ETW ergibt sich aus einem Bundessozialgerichtsurteil (sozialgerichtsbarkeit.de), das nioch nicht solange her ist.
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#5

(25.05.2007, 13:13)Gast schrieb:  Hallo, ich bin 45 Jahre alt und beziehe eine relativ geringe Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich lebe mit meiner Frau in einer Eigentumswohnung mit 80 qm, die noch nicht ganz abbezahlt ist. Meine Frau hat zwei geringfügige Jobs.
Wir zahlen seit vielen Jahren in eine Lebensversicherung ein, die wir als Altersabsicherung engelegt haben. Diese hat einen Wert von z. Zt. ca. 50.000 EU. Da wir mit unserem geringen Einkommen kaum die Belastungen für Darlehen, Heizung, Strom und Nebenkosten tragen können, würden wir gerne wissen, ob wir in dieser Situation auch Hartz IV-Leistungen oder Sozialhilfe erhalten können. Oder müssen wir zunächst unsere Eigentumswohnung oder die Lebensversicherung verkaufen ?


Hallo,
Deine Eigentumswohnung kannst Du behalten und wenn Du auf die Lebensversicherung erst im Rentenalter Zugriff hast ist es Schonvermögen und das darf bei Hartz 4 nicht als Einkommen berechnet werden. Natürlich versuchen die von der Arge es als Einkommen anzurechnen. Dagegen kannst Du aber ohne weiteres Einspruch einlegen und Dich darauf berufen, dass Du erst im Alter daran kannst und es deshalb als Schonvermögen zu zählen ist.
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#6

Bei der LV mußt Du aber explizit mit der Versicherung abklären, daß sie vor Renteneintritt nicht gekündigt oder beliehen werden kann. Erst dann ist sie "Hartz"-sicher.

Mimmi008, Argen gibt es schon seit 2011 nicht mehr.
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#7

(12.08.2013, 11:01)Gast schrieb:  Bei der LV mußt Du aber explizit mit der Versicherung abklären, daß sie vor Renteneintritt nicht gekündigt oder beliehen werden kann. Erst dann ist sie "Hartz"-sicher.

Mimmi008, Argen gibt es schon seit 2011 nicht mehr.

Als der Originalbeitrag geschrieben wurde schon noch.......
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#8

Bei voller Erwerbsminderung (=keine 3 Stunden tägliche Erwerbsfähigkeit) besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe bei der Kommune. Die Jobcenter (ehemals Arge) leistet nur bei Erwerbsfähigen
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#9

(12.08.2013, 19:23)Gast schrieb:  Bei voller Erwerbsminderung (=keine 3 Stunden tägliche Erwerbsfähigkeit) besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe bei der Kommune. Die Jobcenter (ehemals Arge) leistet nur bei Erwerbsfähigen
Falsch!

Kommunale Sozialhilfe und ALG 2 werden in den Jobcentern "bearbeitet".

ALG 1 läuft bei den Arbeitsämtern.
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