Höhergruppierung von E 8 nach E 9 TVÖD - VKA
#1

Hallo zusammen,
ich habe mal einige Fragen zu meiner Höhergruppierung und hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen.
Habe mich versucht ein wenig in die Thematik einzulesen, aber konkret hab ich nicht gefunden.
 
Zum 01.01.2016 wurde ich von E 8 nach E 9 ( Endstufe 5) höhergruppiert. Mir wurde gesagt, dass es sich dabei um die „Kleine E 9“ handeln würde.

Hier einen Auszug meiner Stellenbewertung:
Das Aufgabengebiet der Stelleninhaberin ist durch die Anwendung vielfältiger und schwieriger Rechts- und Verwaltungsvorschriften, sowie der Auseinandersetzung mit umfangreicher und kontroverser Rechtsprechung gekennzeichnet. Sie benötigt daher gründliche, umfassende Fachkenntnisse i. S. der Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe BAT. Die Bandbreite dessen, was die Stelleninhaberin kennen und beachten muss, geht über das Maß dessen hinaus, was die Tarifparteien unter gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen verstehen.
Da die Stelleninhaberin auch eigenständig arbeitet und entscheidungsreife Vorlagen erstellt, wobei ihr weitgehende Beurteilungs- und Ermessensspielräume zur Verfügung stehen, ist weiter anzunehmen, dass sie für den überwiegenden Anteil an ihrer Gesamtarbeitszeit selbstständige Leistungen in tarifrechtlichen Sinne erbringt.
Darüber hinaus bestehen keine Bedenken, davon auszugehen, dass es sich um besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten im Sinne der Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 1a BAT handelt.
Nach der Anlage 3 zum TVÜ- VKA entspricht dieses Bewertungsergebnis der Entgeltgruppe 9 TVÖD.
 
Würde mir nicht aufgrund der Stellenbewertung die „Große E 9“  d.h. mit Endstufe 6 zustehen??
 
Gibt es Unterschiede in der kleinen E 9 bezüglich der Stufenaufstiege. Habe gelesen, dass viele eine verzögerte Stufenaufstieg in der Stufe 4 zur Stufe 5 haben? Von unserer Personalabteilung wurde mir nur mitgeteilt, dass ich durch meine Eingruppierung die Stufe 6 nicht erreichen kann, aber über einen verzögerten Stufenaufstieg ist mir nichts bekannt.
Durch den neuen Tarifabschluss soll ja 2017 die Entgelttabelle des TvöD VKA geändert werden. Welche Stufe würde ich dann zugeordnet werden. E 9 a oder E 9 b?
 
Ich hoffe ich könnt mir bei diesem Thema etwas weiterhelfen  Icon_wink
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#2

..es stellt sich natürlich zuerst die Frage nach den persönlichen Laufbahnvoraussetzungen... AL2?
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#3

(03.05.2016, 07:10)was_guckst_du schrieb:  ..es stellt sich natürlich zuerst die Frage nach den persönlichen Laufbahnvoraussetzungen... AL2?

ja, die persönlichen Voraussetzungen habe ich erfüllt.
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#4

...dann empfehle ich einen Antrag auf Eingruppierung nach dem 01.01.2017 zu stellen..
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#5

Ok, d. h. die Höhergruppierung aufgrund der Stellenbewertung des KAV in die kleine E 9 war richtig ?

Habe ich dann auch eine Verzögerung der Stufenlaufzeit in der Stufe 4 von 9 Jahren? Oder gibt es da nochmal Unterschiede?

Somit werde ich nächstes Jahr in die E 9 a übergeleitet und mit der Begründung die persönlichen Voraussetzungen ( ALG II Lehrgang) erfüllt zu haben hätte ich Chancen in die E 9 b höhergruppiert zu werden?
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