Nachzahlung nach Antrag auf Höhergruppierung
#1

Schönen guten Morgen,
Ich arbeite im öffentlichen Dienst als Hausmeister.
Ich habe festgestellt, dass ich falsch eingruppiert bin. Habe vor 2 Jahren einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, daraufhin kam es zu einer Überprüfung meiner Tätigkeit.
Diese Überprüfung hat festgestellt, dass ich im Recht bin, aber das Personalamt hat sich bei mir noch nicht gemeldet, trotz mehrmaligem Kontakt.
Ab wann bekomme ich eine Nachzahlung? Ab Tag des Antrages, ab 6 Monate vor dem Antrag, ab Aufnahme der Tätigkeit oder ab Genehmigung durch Personalamt?
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#2

Ein Antrag auf Höhergruppierung - den der Tarifvertrag nicht vorsieht - löst noch keine Ansprüche auf höhere Zahlung aus. Es gilt die Tarifautomatik, d.h. d bist entsprechend der dir übertragenen Täigkeit in der Entgeltgruppe eingruppiert, die den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe entspricht. Du musst daher explizit das Entgelt der von dir angestrebten Entgeltgruppe geltend machen, um die Ausschlussfrist zu wahren. 
Lass dich hier nicht von deinem Arbeitgeber verarschen. Notfalls musst du einen Rechtsanwalt einschalten.
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