19.11.2025, 11:25
Schönen guten Morgen,
Ich arbeite im öffentlichen Dienst als Hausmeister.
Ich habe festgestellt, dass ich falsch eingruppiert bin. Habe vor 2 Jahren einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, daraufhin kam es zu einer Überprüfung meiner Tätigkeit.
Diese Überprüfung hat festgestellt, dass ich im Recht bin, aber das Personalamt hat sich bei mir noch nicht gemeldet, trotz mehrmaligem Kontakt.
Ab wann bekomme ich eine Nachzahlung? Ab Tag des Antrages, ab 6 Monate vor dem Antrag, ab Aufnahme der Tätigkeit oder ab Genehmigung durch Personalamt?
Ich arbeite im öffentlichen Dienst als Hausmeister.
Ich habe festgestellt, dass ich falsch eingruppiert bin. Habe vor 2 Jahren einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, daraufhin kam es zu einer Überprüfung meiner Tätigkeit.
Diese Überprüfung hat festgestellt, dass ich im Recht bin, aber das Personalamt hat sich bei mir noch nicht gemeldet, trotz mehrmaligem Kontakt.
Ab wann bekomme ich eine Nachzahlung? Ab Tag des Antrages, ab 6 Monate vor dem Antrag, ab Aufnahme der Tätigkeit oder ab Genehmigung durch Personalamt?


