Höhergruppierung oder Zulage
#1

Hallo!

Ich brauche mal eure Hilfe.

August 2007 - Ausbildung Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen
- bis Januar 2008 im Bauamt eingesetzt
- ab Februar 2008 im Ordnungsamt bis dahin eingruppiert mit E 5
- März 2008 externe Stellenbewertung, meine Stelle wurde auf 6 bewertet, ich bekam jedoch nur eine Zulage auf 6.
- Juni 2009 wurde ich dann in die EG 6 eingruppiert
- März 2011 stellte ich eine Höhergruppierungsantrag auf EG 8, da mein Kollege der die gleichen Tätigkeiten ausübt ebensfalls die EG 8 hat.
- Nun (Okt. 2011) nach langer Bearbeitungszeit wurde mir mitgeteilt, das meine Stelle eine EG 8 Stelle ist. Ich soll jedoch eine Zulage zu EG 8 bekommen. Als ich fragte warum, wurde mir gesagt, dass die Tätigkeiten mir vorübergehend übertragen wurden.
Dies wundert mich jetzt doch, da ich für einen Kollegen gekommen bin, der auf eine andere Stelle gewechselt ist und auch nicht wieder zurück kommt.
Ist das mit der Zulage so rechtens?
Muss die Zulage dann rückwirkend zum Februar 2008 gezahlt werden? Da wurde mir das Sachgebiet ja übergeben.

Vielen Dank schonmal.
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#2

Klären, was es mit der vorübergehenden Ausübung auf sich hat. Das muß ja irgendwie begründet sein.
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#3

Es soll daran liegen, dass noch AN in Elternzeit oder Sonderurlaub sind, diese haben aber nie auf dieser Stelle gearbeitet. Und ab wann müsste die Zulage gezahlt werden? 3 Jahre Rückwirkend?
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#4

Nein, ab März, also Antrag auf Überprüfung.
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#5

Sicher?

§ 14 Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit

(1) Wird der/dem Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner Eingruppierung entspricht, und hat sie/er diese mindestens einen Monat ausgeübt, erhält sie/er für die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung der Tätigkeit.

So wie es hier steht, liest es sich anders. Es sei denn im Kommentar ist irgend eine Frist gesetzt. Hab leider keim Kommentar.
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#6

Ziemlich sicher. Es kann ja nur der Status Quo geprüft und bewertet werden und nicht, was vor drei Jahren war.

Wobei ich eher zur Eingruppierung als zur Zulage neige, da die STelle ja wohl dauerhaft übertragen worden ist. Der Stelleninhaber ist ja nicht im Erziehungsurlaub oder so sondern die Stelle war frei, als der TE sie übernommen hat.
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#7

Verjährungsfrist von 6 Monaten aus § 37 TVöD beachten!
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#8

Bei mir ist es auch nicht anders. Ich sitze auf einer 8er Stelle. Bekomme aber nur die Zulage. Begründung: Die Stelle ist befristet. Wird sie entfristet, dann würde ich die 8 voll bekommen.

Übrigens ist es egal, ob die Stelle der EG 8 entspricht oder der EG 12. Die Zulage von 4,5% bleibt gleich.
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