Höhergruppierung von EG 8 in EG 9 a oder 9 b ?
#1

Ich bin in einer kommunalen Verwaltung beschäftigt und meine ausgeübte Stelle ist mit der Vergütungsgruppe Vc/1b BAT-O (EG 8) bewertet. Habe ich Chancen auf eine Höhergruppierung nach der neuen Entgeltordnung auf 9a oder 9b? Ich habe bisher noch keinen Antrag gestellt, da ich für einen Rechtsstreit meine Versicherung noch nicht in Anspruch nehmen kann.
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#2

Die Bedingungen für eine 9a oder 9b sind im TVöD aufgeüfhrt. So braucht man bspw. für die 9b einen Hochschulabschluss oder gleichwertig und muss auch die entsprechenden Tätigkeiten ausführen.
aus Anlage 1 Seite 63:
Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen er-fordert.
(Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.)
Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert.
(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fach-kenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)
Wenn das passt, dann würde ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.
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