04.05.2016, 14:08
Moin,
da ich nicht ganz so fit im Personalrecht bin, habe ich mal eine Frage.
Mein Arbeitgeber (Kommune) hat mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass festzustellen ist, dass mir dauerhaft Tätigkeiten übertragen worden sind, die eine Eigruppierung in eine andere Entgeltgruppe entsprechen.
Hierfür soll ich rückwirkend unter Wahrung der Ausschlussfrist eine persönliche Zulage erhalten.
Was ja eigentlich schon mal positiv ist.
Ich möchte allerdings einen Änderungsvertrag mit der entsprechenden Entgeltgruppe erhalten.
Der Arbeitgeber begründet die persönliche Zulage damit, weil dieses noch nicht im Stellenplan berücksichtigt und von der Kommunalaufsicht genehmigt worden ist. Aus diesem Grunde handelt es sich um die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten. Nach meiner Ansicht betreffen der Stellenplan und die Kommunalaufsicht das Innenverhältnis.
Losgelöst davon ist es möglich den Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag zu schließen.
Bin ich total verkehrt davor?
Gruß
Detlef
da ich nicht ganz so fit im Personalrecht bin, habe ich mal eine Frage.
Mein Arbeitgeber (Kommune) hat mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass festzustellen ist, dass mir dauerhaft Tätigkeiten übertragen worden sind, die eine Eigruppierung in eine andere Entgeltgruppe entsprechen.
Hierfür soll ich rückwirkend unter Wahrung der Ausschlussfrist eine persönliche Zulage erhalten.
Was ja eigentlich schon mal positiv ist.
Ich möchte allerdings einen Änderungsvertrag mit der entsprechenden Entgeltgruppe erhalten.
Der Arbeitgeber begründet die persönliche Zulage damit, weil dieses noch nicht im Stellenplan berücksichtigt und von der Kommunalaufsicht genehmigt worden ist. Aus diesem Grunde handelt es sich um die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten. Nach meiner Ansicht betreffen der Stellenplan und die Kommunalaufsicht das Innenverhältnis.
Losgelöst davon ist es möglich den Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag zu schließen.
Bin ich total verkehrt davor?
Gruß
Detlef