Persönliche Zulage oder Änderungsvertrag
#1

Moin, Icon_mrgreen
 
da ich nicht ganz so fit im Personalrecht bin, habe ich mal eine Frage.
Mein Arbeitgeber (Kommune) hat mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass festzustellen ist, dass mir dauerhaft Tätigkeiten übertragen worden sind, die eine Eigruppierung in eine andere Entgeltgruppe entsprechen.
Hierfür soll ich rückwirkend unter Wahrung der Ausschlussfrist eine persönliche Zulage erhalten.
Was ja eigentlich schon mal positiv ist.
Ich möchte allerdings einen Änderungsvertrag mit der entsprechenden Entgeltgruppe erhalten.
Der Arbeitgeber begründet die persönliche Zulage damit, weil dieses noch nicht im Stellenplan berücksichtigt und von der Kommunalaufsicht genehmigt worden ist. Aus diesem Grunde handelt es sich um die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten. Nach meiner Ansicht betreffen der Stellenplan und die Kommunalaufsicht das Innenverhältnis.
Losgelöst davon ist es möglich den Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag zu schließen.
Bin ich total verkehrt davor? Icon_rolleyes

Gruß

Detlef
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#2

Zwischenfrage: Wenn es nur vorübergehend ist, warum dann einen Änderungsvertrag abschließen? Der geht doch dann davon aus, das die Aufgaben dauerhaft übertragen werden. Wenn die Aufgaben nur kurzzeitig und vorübergehend sind, reicht doch die Zahlung einer Zulage vollkommen aus.
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#3

(04.05.2016, 14:15)maikom schrieb:  Zwischenfrage: Wenn es nur vorübergehend ist, warum dann einen Änderungsvertrag abschließen? Der geht doch dann davon aus, das die Aufgaben dauerhaft übertragen werden. Wenn die Aufgaben nur kurzzeitig und vorübergehend sind, reicht doch die Zahlung einer Zulage vollkommen aus.

Hallo Maikom,

im ersten Satz hatte ich geschrieben, dass der AG festgestellt hat, dass mir dauerhaft Tätigkeiten übertragen worden sind, die eine Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe rechtfertigen.

Aus Sicht des Arbeitgebers kann mir aber erstmal nur eine Persönliche Zulage gewährt werden, da die stellenplanmäßige Ordnung noch nicht hergestellt wurde. Aus diesem Grunde erhalte ich erstmal eine persönliche Zulage bis dieses Verfahren geordnet ist. Weiterhin teilt der AG mit, dass es somit um Übertragung einer verübergehenden Tätigkeit handelt.

Gruß

Detlef
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#4

...welcher Tarifvertrag?
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#5

TVÖD für Kommunen
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