Teilzeitgewährung ohne Änderungsvertrag
#1

Hallo in die Runde,

ist es richtig, dass man bei einer Teilzeitgewährung auf einen Änderungsvertrag verzichten kann? Ich kenne das so nicht, bei unserer Behörde (NRW) will man das jetzt so einführen.
Wir Personalsachbearbeiter sollen nur das Bewilligungsschreiben über die Teilzeit an die Mitarbeiter aushändigen und es soll kein Änderungsvertrag mehr ausgestellt werden. 

Wie handhaben das andere Behörden hier in der Runde?
Zitieren
#2

Antrag und Bewilligung sind ggf.ein Änderungsvertrag. Müssen nur entsprechend ausgestaltet sein. Aber ein Änderungsvertrag ist ja auch kein riesen Aufwand und dient der Klarheit. Sonst braucht man einen Nachweis des Zugangs des Bewillungsschreiben um einigermaßen klare Aktenlage zu haben.
Zitieren
#3

Ja, das sehe ich auch so. Allein schon für die Klarheit würde ich weiterhin einen Änderungsvertrag schreiben wollen, aber das sehen unsere Chefs anders.
Na ja, mal sehen, was raus wird.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst