22.10.2025, 09:41 
	
	
	
		Hallo in die Runde,
ist es richtig, dass man bei einer Teilzeitgewährung auf einen Änderungsvertrag verzichten kann? Ich kenne das so nicht, bei unserer Behörde (NRW) will man das jetzt so einführen.
Wir Personalsachbearbeiter sollen nur das Bewilligungsschreiben über die Teilzeit an die Mitarbeiter aushändigen und es soll kein Änderungsvertrag mehr ausgestellt werden.
Wie handhaben das andere Behörden hier in der Runde?
	
	
	
ist es richtig, dass man bei einer Teilzeitgewährung auf einen Änderungsvertrag verzichten kann? Ich kenne das so nicht, bei unserer Behörde (NRW) will man das jetzt so einführen.
Wir Personalsachbearbeiter sollen nur das Bewilligungsschreiben über die Teilzeit an die Mitarbeiter aushändigen und es soll kein Änderungsvertrag mehr ausgestellt werden.
Wie handhaben das andere Behörden hier in der Runde?
 
 
 

