Höhergruppierung in die EG 12 möglich?
#1

Ich bin Teamleiter in einer kommunalen Bauverwaltung (30.000 Einwohner) mit 40 jähriger Berufserfahrung und in die EG 11 Endstufe eingruppiert (Mitnahme der Entgeltgruppe im Zuge einer Gemeindefusion) . Meine jetzige Stelle wurde bislang nicht bewertet. Der Stelle sind 4 Beschäftigte unterstellt. Gleichzeitig bis ich Vertreter der Fachbereichsleitung mit 20 Beschäftigten. In meinem Team bin ich für folgende Rechtsgebiete verantwortlich zuständig: Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht, zentrale Vergabestelle, Bauleitplanung, übergeordnete Planungen ( Raumordnung, Fachplanungen, Planfeststellungsverfahren usw.) Städtebauförderung, Bauverwaltungsrecht (Bauanträge, Bauvoranfragen, Bauberatung), Straßenrecht.

Liegen die Voraussetzungen für eine Höhergruppierung in die EG 12 vor? Die Stelle soll in diesem Jahr noch bewertet werden. Es wäre jedoch wichtig für mich, vorab eine Einschätzung zu erhalten.
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#2

Ist die Stelle ingenieurmäßig oder verwaltungsmäßig ausgelegt?
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#3

Ich bin ausgebildeter Verwaltungsfachangestellter mit 2. Angestelltenprüfung.
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#4

Dann würde ich davon ausgehen, dass es E11 wird. Ich gehe davon aus, dass die Vertretung der Fachbereichsleitung eine Abwesenheitsvertretung ist. Dann schlägt die hier wohl nicht auf die Eingruppierung durch.
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#5

Ja, ist eine Abwesenheitsvertretung. Wird die überhaupt nicht berücksichtitgt? Woran fehlt es für eine Höhergruppierung? Hängt es an der Größe des Teams? Die Rechtsgebiete wie Beitragsrecht einschließlich Führung der Klageverfahren, Vergaberecht und Bauplanungsrecht sind im Bereich Bauverwaltung ja schon mit die schwierigsten Aufgabenbereiche mit großen finaziellen Auswirkungen.
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#6

"Wird die überhaupt nicht berücksichtigt?"
Doch. Aber da der Zeitanteil zu klein ist schlägt er nicht auf die Eingruppierung durch. Das wäre nur der Fall, wenn es weitere Arbeitsvorgänge mit E12 Tätigkeiten gäbe. Hier gibt es aber nur zwei Arbeitsvorgänge. Teamleiter mit ca. 90% und stellvertretener FBL mit vielleicht 10%."

"Woran fehlt es für eine Höhergruppierung? "
Aufgaben die die Heraushebung nach E12 begründen.

"schwierigsten Aufgabenbereiche mit großen finanziellen Auswirkungen."
Heraushebung E9c " besonders verantwortungsvoll ist"; E11 "besondere Schwierigkeit und Bedeutung". Ein Maß der damit verbundenen Verantwortung die sich erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt ist da nicht zu erkennen.

Typisch für E12 wäre z.B. Leitung größerer Arbeitsbereiche mit Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern.
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