Höhergruppierung laut Arbeitgeber nicht möglich
#1

Hallo, ich wurde mit der EG 9b eingestellt. Nun habe ich eine Stellenbeschreibung eingereicht, dabei wurde die Stelle mit der EG 9c bewertet.
Es heißt nun, dass ich die 9c aber nicht bekommen kann, weil mir der kommunale Bilanzbuchhalter oder der 2. Angestelltenlehrgang fehle. Übe die Tätigkeit aber nun schon mehrere Jahre und auch weiterhin aus.
Ist dies rechtens oder kann ich dagegen vorgehen? 

Vielen Dank
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#2

Ich nehme an es geht um den TVöD (VKA).
Eingruppiert nach welchem Abschnitt der TVöD VKA Entgeltordnung ?
Welches Bundesland?
Hat der Arbeitgeber weitere Aussagen getroffen? Z.B. warum geht E9b, nicht aber E9c?
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#3

Hallo,
hier die mögliche Erklärung aus dem der Anlage 1 (Entgeltordnung), Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) zum TVöD (VKA). Wenn für die Entgeltgruppe 9c die Anforderung „kommunaler Bilanzbuchhalter“ oder „2. Angestelltenlehrgang“ fehlt, entspricht die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b den tariflichen Bestimmungen.

Vielleicht ist der Arbeitgeber bereit, als „billigen Ausgleich“ einen vorgezogenen Stufenaufstieg zu ermöglichen?

Zitat:Nr. 2 - Tätigkeitsmerkmale mit Anforderungen in der Person:
Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzen,
- wenn nicht auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden oder
- wenn auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden, diese Beschäftigten jedoch nicht die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllen, bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert. Satz 1 gilt entsprechend für Tätigkeitsmerkmale, die bei Erfüllung qualifizierter Anforderungen eine höhere Eingruppierung vorsehen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Entgeltordnung für diesen Fall ein Tätigkeitsmerkmal (z.B. „in der Tätigkeit von …“) enthält
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