Schichtarbeit laut TvÖD
#1

Ich bin als Mitarbeiter im Ordnungsamt Aussendienst in Bayern bei der Stadt in Schichtarbeit. Von Mitte Februar bis Mitte März sind meine Kollegen und ich zum Wahlamt abgestellt, um dort wegen der Wahl auszuhelfen, Tagdienst. Dies geschah auf Anweisung vom Amtsleiter und nicht freiwillig von uns.
Ich hatte im Februar bereits eine Wöche Spätschicht und auch wieder Ende März. Jetzt will uns die Personalabteilung die 100 Euro Schichtzulage streichen, da wir 4 Wochen keine Schichtarbeit (monatsübergreifend) leisten (Spätschicht). Zusätzlich wollen sie uns von den 3 Tagen Zusatzurlaub wegen Schichtarbeit 1 Tag abziehen. Angeblich keine durchgehende Schichtarbeit von 4 Monaten. Meiner Meinung nach ist dies unzulässig, da ich ja im Februar laut Schichtplan bereits Spätschicht gearbeitet habe und auch im März wieder Spätschicht (nach der Wahl) arbeiten werde. Die §§ im TvÖD habe ich mehrmals rauf und runtergelesen. Hier besteht zwischen meiner Meinung und der Meinung von der Personalabteilung Diskrepanz. Einigung auf gütlicher Basis ausgeschlossen. Der Personalrat ist überfordert und kann hier nicht helfen.
Denke darüber nach, dies juristisch prüfen zu lassen. Wie seht ihr dies? Hat dies Aussicht auf Erfolg oder nicht?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Höhergruppierung laut Arbeitgeber nicht möglich
- Zusatzurlaub durch Schichtarbeit
- Pauschale Zulage laut TVöD


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst