Höhergruppierung TV-L E6 nach E8
#1

Hallo,
ich arbeite seit über einem Jahr beim Landesamt im Bereich nichtakademische Gesundheitsfachberufe und wurde damals eingestellt in E6. Meine Kolleginnen, die genau die gleiche Arbeit machen, sind in E9b eingestuft, wobei die eine langjährig schon dabei ist und dies verdient hat. Die eine Kollegin hat einen Monat nach mir angefangen und war vorher in einem anderen Bereich tätig, sie hat ein abgeschlossenes Studium, erbringt aber um einiges weniger an guter Arbeitsleistung. Meine Vorgesetzte unterstützt mich und hat einen Antrag auf Höhergruppierung in E8 gestellt, dieser wurde abgelehnt. Ich habe sodann selbst nochmal den Antrag gestellt mit der Begründung der zum 1/3 vorhandenen selbstständigen Leistung, dieser wurde erneut ohne größere Begründung abgelehnt. Was mache ich nun? Meine Vorgängerin, also vorherige Stelleninhaberin, hat ebenso die gleiche Arbeit gemacht und war auch in die E8 eingestuft. Vielen Dank vorab für die Hilfe!
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#2

Welcher Abschnitt der Entgeltordnung greift? Wenn das unklar ist die Tätigkeit näher beschreiben. Es ist unklar ob das Heraushebungsmerkmal der selbstständigen Leistung aus dem allgemeinen Teil für die Tätigkeit greift.
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#3

In der Entgeltordnung heißt es für die Entgeltgruppe 8: Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, 
deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert.

Dies ist auf jeden Fall zutreffend. Die Höhergruppierung wurde jedoch abgelehnt, da keine anderweitigen Tätigkeiten zu denen hinzukamen, für die ich eingestellt wurde. Dass die Stelle aber zu niedrig, zumindest bei mir, eingestuft ist, wird nicht erkannt.
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#4

Es gibt verschiedene Abschnitte der Entgeltordnung. Tätigkeiten in Gesundheitsfachberufen fallen in der Regel nicht in den allgemeinen Teil der Entgeltordnung.
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#5

Welche Arbeitsvorgänge hast du denn mit welchen Zeitanteilen?

Du kannst Eingruppierungsklage erheben. Allerdings hast du hier nicht Vorgetragen was eine Klage erfolgsversprechend machen würde. Aus dem bisherigen kann man keinerlei Aussage zur korrekten Eingruppierung machen.
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#6

Meine Kollegin macht die gleiche Arbeit und ist eingruppiert in 9b, ich lerne sie an. Meine Tätigkeiten sind im Prüfungswesen für die nichtakademischen Gesundheitsfachberufe. Dies vom Antrag auf Zulassung bis hin zum abgeschlossenen Examen, Überprüfung der gesundheitlichen Eignung, Schulaufsicht, Schulanerkennung, Gesetzgebungsverfahren, Widerspruchsverfahren, etc. Die Stelle ist zu niedrig eingestuft, in der E6 befinden sich meist Assistenzkräfte, keine Sachbearbeiter.
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#7

Wenn du keine Informationen liefern willst kann hier auch niemand einschätzen was die korrekte Eingruppierung ist.

Dann gehe zum Anwalt und erhebe Klage. Vorher schriftlich die Bezahlung geltend machen.
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