Höhergruppierung nach Eg9a
#1

Habe ich als Justizangestellte beim Amtsgericht mit Tätigkeit als Hauptprotokollführerin (an 3 Tagen) und ansonsten Kanzleidienstangestellte Anspruch auf o. g. Höhergruppierung, wenn ich ansonsten keine weitere Geschäftsstellentätigkeit ausübe?
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#2

Nein
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