Gilt der TVöD immer, das heißt auch, wenn er nicht im Arbeitsvertrag steht?
Der TVöD gilt nur bei einer entsprechenden Regelung im Arbeitsvertrag oder bei beidseitiger Tarifbindung und entsprechender Tätigkeit im Regelungsbereich.
Der TVöD gilt auch nicht bei kurzfristigen Beschäftigungen, Ausbildungen und Praktika.