Zeugnis fehlt immer noch, habe ich noch Anspruch?
#1

Meine Stelle im TVöD endete zum 31.03.24. In der schriftlichen Kündigung habe ich reingeschrieben, dass ich bitte ein ausführliches Arbeitszeugnis gerne hätte. Dies hat mir der HR Mitarbeiter auch mündlich bestätigt. Aufgrund privaten / gesundheitlicher Auszeit habe ich erst Anfang September und Dezember 2025 per Mail bei der Personalabteilung gefragt. Aber keine Antwort erhalten. Habe ich noch Anspruch? Ich habe ja ursprünglich innerhalb der Ausschlussfrist ein Zeugnis angefordert, aber innerhalb nicht erinnert..
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#2

Grundsätzlich reicht eine einmalige Geltendmachung des Anspruches in Textform. Man kann höchstens diskutieren, ob die Anmeldung des Anspruches vor Fälligkeit geeignet ist, die Ausschlussfrist zu unterbrechen.
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#3

Danke für Ihre Antwort. Den zweiten Satz verstehe ich nicht ganz, was genau man diskutieren könnte bezüglich der Ausschlussfrist?
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#4

Zum Zeitpunkt der Kündigung war der Anspruch auf das Arbeitszeugnis noch nicht entstanden. § 37 TVöD verlangt, dass der Anspruch binnen 6 Monate nach Fälligkeit geltend gemacht wird. Man könnte argumentieren, dass eine Forderung vor Fälligkeit deshalb nicht die Ausschlussfrist nach § 37 TVöD unterbricht. Wenn man die Sicht vertritt wäre der Anspruch 6 Monate nach Vertragsende untergegangen. Ich würde aber den Sinn der Regelung des § 37 TVöD so interpretieren, dass die Anmeldung des Anspruches vor dem Ende des Arbeitsverhältnis auch wirksam ist.
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