Gesamtpersonalrat mehr Rechte
#1

Hallo zusammen,
wir sind ein Stadttheater mit 180 Mitarbeitern in Bayern und haben einen eigenständigen PR. Vor kurzem wurde eine Stelle extern und intern gleichzeitig ausgeschrieben. Auf diese Stelle hat sich eine interne Mitarbeiterin der Stadt beworben und es gab eine externe Bewerberin. Der Dienststellenleiter und die Abteilungsleiterin der Schneiderei waren für die externe Bewerberin. Der PR hat sich für die interne Bewerberin eingesetzt da beide die gleichen Qualifikationen vorweisen konnten. Es kam zu keiner Einigung und der PR hat einstimmig den Beschluß gefasst, die Zustimmung zur Einstellung der externen Bewerberin zu verweigern. Daraufhin hat uns der Dienststellenleiter mitgeteilt, dass der PR mit der Stellenbesetzung nichts mehr zu tun hat, da er sich die Zustimmung vom Gesamtpersonalrat der Stadt einholen werde.
Kann der Gesamtpersonalrat der Stadt den PR vom Stadttheater überstimmen?
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#2

Wenn es zwischen PR und Dienststellenleiter zu keiner Einigung kommt geht der Vorgang zum Gesamtpersonalrat. Wenn man sich da auch nicht einig wird dann geht's weiter zur Einigungsstelle.
Ich denke aber dass der Beschluss des PR der Überprüfung des Gesamtpersonalrats nicht standhält. Bei einem verweigern der Zustimmung zur Einstellung muss einer der Gründe nach dem Versagenskatalog vorliegen. Bei gleicher Qualifikation findet die Dienststelle immer Gründe warum man sich genau für den Bewerber entschieden hat.
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#3

Ist es dann noch sinnvoll einen eigenen PR zu wählen? Wenn alle Maßnahmen bei denen der PR die Zustimmung verweigert und die Dienststelle den Gesamtpersonalrat anruft um sich die Zustimmung einzuholen, dann ist der PR doch überflüssig. Unser PR ist nicht mal teilfreigestellt. Ist das üblich bei 180 Entgeldbeschäftigten? Der DStL hat eine Teilfreistellung abgelehnt mit der Begründung es wäre zuwenig Personalratstätigkeit vorhanden. Unser PR ist schlecht erreichbar und macht seine Arbeit gerade mal wenn er etwas "Luft" hat. Aktuell verhandelt unser DSTL mit dem Gesamtpersonalrat über neue Dienstzeiten und geteilten Dienst. Unser PR wurde übergangen und wusste davon nichts. Wäre es nicht besser, den PR aufzulösen und schließen uns dem Gesamtpersonalrat wieder an?
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#4

hallole nach bayern,
... habe mal etwas in eurem LPVG gestöbert - ihr seid ja noch schlechter dran als wir in BW :-)

natürlich macht es sinn einen PR zu haben und nicht nur einen GPR. ihr seid näher an euren kolleg/innen und könnt deren interessen besser vertreten. der GPR tut gut daran euch richtig ernst zu nehmen und muss das auch tun. eine dv zu neuen dienstzeiten ohne mit euch zu sprechen - das kann ich mir nicht vorstellen. ist den kein PR von euch im GPR? wenn maßnahmen zum GPR gehen, weil ihr euch nicht einig werdet, dann bedeutet das ja nicht, dass dieser immer eurem chef zustimmt. der weitere weg zur einigungstelle wurde ja oben schon erwähnt und das wäre auch euer weg, bo mit oder ohne GPR.
zur freistellung: euer LPVG ist da sehr restriktiv bzw. sagt wenig eindeutiges aus. bei eurer größe ist nichts explizit ausgesagt, was die freistellung betrifft. implizit kann man nur schließen, dass bei etwa 200 beschäftigten eine 1/2 stelle (19,5 std.) angemessen wären. auf gar keinen fall bestimmt der dienststellenleiter, was ihr an PR arbeit zu machen habt und wie lange das dauert.
sucht euch rat beim GPR, gewerkschaft und/oder anderen PRen.
gruß pumukel
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#5

Hallo,
wie pumukel schon geschrieben hat gibt unser BayPVG keine eindeutigen Zahlen für Teilfreistellungen her. Es ist aber grundsätzlich möglich. Ihr müsst einen Beschluss fassen wo dargelegt wird wie viel Zeit euer Vorsitzender in etwa wöchentlich braucht. Notfalls kann die Erforderlichkeit auch von den Verwaltungsgerichten geklärt werden.
Meine Teilfreistellung hab ich auf Grundlage eines Rundschreibens des bayer. Staatsministeriums der Finanzen genehmigt bekommen. Das Rundschreiben sieht bei bis zu 199 Beschäftigten eine Freistellung von 0,4 vor.
Das Rundschreiben ist jedoch nicht für Kommunen bindend, aber als Anhaltspunkt war es bei uns sehr hilfreich.
Meines Erachtens müsstet ihr jemanden vom PR auf Schulung zum Personalvertretungsrecht schicken und eine Vorschriftensammlung mit Kommentierungen zulegen.
Gewerkschaft ist hierbei auch von Vorteil, zumindest für den Vorsitzenden.
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