Kann ein Gesamtpersonalrat Teilfreistellungen beschließen?
#1

Kann ein Gesamtpersonalrat Teilfreistellungen beschließen? Ich würde sagen ja, weil PARAGRAF 45 Abs. 4 Satz 1 LPersVG Bbg. auch für einen Gesamtpersonalrat zählt.
Wie sieht Ihr das?
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#2

Ich würde sagen ja, weil PARAGRAF 45 Abs. 4 Satz 1 LPersVG Bbg. auch für einen Gesamtpersonalrat zählt.
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#3

Moinsen

Natürlich, im BPersVG ist es unter § 52 Abs. 2 geregelt.
Wird bei uns genau so praktiziert.

In diesem Sinne
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