Fragen zum Gewerbe Autoverkauf / Schrottplatz / Entrümpelungen
#1

Hallo,

ich habe mehrere Fragen:

1. Kann man mit einer Gewerbeanmeldung eine gepachtete Fläche als Schrottplatz nutzen, (ohne Genehmigung und nicht in einem Gewerbegebiet) ?

2. Kann man ein Privatgrundstück in einem Wohngebiet für Autoverkäufe im gewerblichen Maßstab nutzen, hier 3-4 Autos monatlich? (Der Verkäufer ist nicht Eigentümer des Grundstückes, er ist Mieter)

3. Wenn ich eine Gewerbeanmeldung für Entrümpelungen habe, kann ich dann auch Autos verkaufen ?

Danke für ihre HilfeSmile
Zitieren
#2

(25.08.2011, 19:31)Gast schrieb:  Hallo,

ich habe mehrere Fragen:

1. Kann man mit einer Gewerbeanmeldung eine gepachtete Fläche als Schrottplatz nutzen, (ohne Genehmigung und nicht in einem Gewerbegebiet) ?

2. Kann man ein Privatgrundstück in einem Wohngebiet für Autoverkäufe im gewerblichen Maßstab nutzen, hier 3-4 Autos monatlich? (Der Verkäufer ist nicht Eigentümer des Grundstückes, er ist Mieter)

3. Wenn ich eine Gewerbeanmeldung für Entrümpelungen habe, kann ich dann auch Autos verkaufen ?

Danke für ihre HilfeSmile

Zu 1.)
Die Gewerbeanmeldung hat erst einmal nichts mit einer Schrottplatz-Nutzung zu tun. Die Frage ist so nicht zu beantworten, und müsste mit Ihrem zuständigen Bauamt geklärt werden. Ein Schrottplatz muss halt entsprechend abgesichert werden, damit beispielsweise austretende Öle nicht ins Erdreich versickern, besonders in einem Gebiet wo Leute Grundwasser als Trinkwasser benutzen.

zu 2.) Sofern das der Vermieter zulässt, sehe ich dort kein Problem.

zu 3.) Ich kann nicht wirklich Entrümpelungen und Autoverkauf gewerbemäßig in einem Zusammenhang bringen. Aber eine Gewerbeerweiterung geht schnell und kostet auch nicht viel.

Maik
Zitieren
#3

Guten Morgen,

eine Gewerbeanmeldung sagt nichts darüber aus, ob das Gewerbe auch
ausgeübt werden darf.
So ist es der Gewerbemeldestelle in der Regel nicht bekannt, ob, wie in diesem Fall, eventuell baurechtliche, immissionsschutzrechtliche oder
umweltschutzrechtliche Aspekte die Gewerbeausübung verbieten können.

So steht auf jeder Gewerbeanmeldung der Hinweis:
'Diese Anzeige berechtigt nicht zum Beginn eines Gewerbebetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Die Anzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte entsprechend dem Planungs- und Baurecht.'

Ich würde die Bauaufsicht einschalten.

Schöne Grüße
smokie
Zitieren
#4

Ich habe noch Ihre Frage 3 vergessen.

M.E. müsste eine Gewerbeanmeldung Entrümpelung auf jeden Fall um die gewerbliche Tätigkeit Autoverkauf erweitern/ummelden.-Es handelt sich dabei um eine sogn. überwachungspflichtige Tätigkeit (Handel mit hochwertigen Konsumgütern) und das ist anzeigepflichtig.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Gruß
smokie
Zitieren
#5

Ich habe 100 Quadratmeter Verkaufplatz, gewerblich.
Wie viele Autos kann ich hinstellen?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Datenschutz im Krankenhaus und weitere Fragen
- Fragen zu Passbildern
- Fragen zu Beistandschaft beim Jugendamt

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers