Frage bzgl. Ausschlussfrist
#1

Hallo,

kann mir jemand sagen, von bzw. bis wann die Aussschlussfrist geht, wenn die Abrechnung im Zweimonatsversatz (unstetige Bezüge) erfolgt (im Januar '22 für November '21) ?

Der Text lt. AV lautet:
"Alle beiderseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag und solche, die mit diesem Vertrag in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten gegenüber der anderen Vertragspartei zumindest dem Grunde nach in textform geltend gemacht werden. Die Ausschlussfrist beginnt, wenn der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsteller von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste."

Vielen Dank für Euer Schwarmwissen ;-)

Franka
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#2

Auf das zugrundeliegende Arbeitsverhältnis sind also keine tariflichen Regelungen anwendbar?
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#3

Hallo,

in dem Fall nein.

Franka
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#4

Wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es darum, unstetige Bezüge (Falsche) nachzufordern. Die Frist kann ja erst beginnen, wenn man von der Abrechnung erfährt. Andernfalls müsste man ja dem AG ständig eine eigene Berechnung vorlegen. Ich hoffe ich habe die Frage richtig verstanden.
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