Ich arbeite seit Jahren in der Bürofahndung der Polizei und bin nur in der E 5 eingruppiert. In anderen Dienststellen machen die Arbeit 3 Beamte. Eine höhere Eingruppierung wurde bereits abgelehnt mit der Begründung, dass ich als Bürosachbearbeiter 1992 eingestellt wurde.
Aus dem bisher Geschilderten lässt sich nicht einschätzen, welche Eingruppierung für die Aufgabe korrekt wäre. Die Begründung mit der Einstellung als Bürosachbearbeiter ist aber nicht plausibel. Entscheidend ist, was für Aufgaben übertragen wurden, wie diese zu bewerten sind und zu welcher Entgeltgruppe diese führen (unter Beachtung von eventuellen Anforderungen an die Person).
Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2026
Bis vor 2 Monaten hatte ich gar keine Arbeitsplatzbeschreibung und man hat mir eine erstellt. Dazu habe ich eine Zuarbeit gemacht. Mit der Arbeitsplatzbeschreibung bin ich aber nicht einverstanden, da diese sehr allgemein ist. In der Polizei haben fast alle die E 5. Weil es eben so ist.