Fahrradleasing in der Probezeit
#1

Kann ich bereits in meiner Probezeit vom Fahrradleasing Gebrauch machen?
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#2

Das müssen Sie Ihren Arbeitgeber fragen!
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#3

Der Tarifvertrag Fahrradleasing schließt Arbeitnehmer in der Probezeit nicht aus. Das Arbeitsverhältnis muss lediglich ungekündigt sein.
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#4

Und vor allem muss der Arbeitgeber überhaupt eine Entgeltumwandlung für Zwecke des Leasings von Fahrrädern anbieten.
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