Kann ich bereits in meiner Probezeit vom Fahrradleasing Gebrauch machen?
Das müssen Sie Ihren Arbeitgeber fragen!
Der Tarifvertrag Fahrradleasing schließt Arbeitnehmer in der Probezeit nicht aus. Das Arbeitsverhältnis muss lediglich ungekündigt sein.
Und vor allem muss der Arbeitgeber überhaupt eine Entgeltumwandlung für Zwecke des Leasings von Fahrrädern anbieten.