Facharzteinstufung im Gesundheitsamt
#1

Ich arbeite als Arzt im Gesundheitsamt, bin Facharzt für Gynäkologie und in der Entgeltgruppe 14, also der Entgeltgruppe für Nicht-Fachärzte eingruppiert, da ich zwar fachärztliche Tätigkeiten im Bereich Kinder- und Jugendmedizin und auch fachärztliche Tätigkeiten im Bereich Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen eigenverantwortlich erledige, aber eben keinen solchen Facharzttitel habe.
Im Tarif heißt es für die EG 15: Facharzt mit entsprechender Tätigkeit
Ist die entsprechende Tätigkeit die oben beschriebene, fachfremde fachärztliche Tätigkeit oder muss das zwingend in meinem eigenen Facharztgebiet (Gynäkologie) sein.
Der Arbeitgeber meint natürlich ja und verwehrt mir den Aufstieg in die EG 15 mit dem allgemeinen Hinweis, es gebe dazu entsprechende Urteile, ohne konkret welche zu benennen.
Hat jemand Erfahrungen oder Infos, die mir weiterhelfen könnten?
Dafür wäre ich sehr dankbar
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#2

Die Sicht des Arbeitgebers ist zutreffend.
Vgl. RN 57 im BAG, Urteil vom 05. November 2003 – 4 AZR 632/02
"(1) Eine entsprechende Tätigkeit liegt nach der gefestigten Senatsrechtsprechung dann vor, wenn die Tätigkeit des Angestellten sich auf die konkrete Fachrichtung der jeweiligen Ausbildung bezieht (28. Januar 1998 - 4 AZR 164/96) und die Tätigkeit die durch die Ausbildung erworbenen Fähigkeiten gerade erfordert (Senat 18. Dezember 1996 - 4 AZR 319/95). [...]"
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