Erwerb von einem alten Fahrzeug
#1

Werte Doppikfreunde,

ich habe folgendes Problem:

Wir kaufen ein Fahrzeug über 950€ und aus dem Baujahr 1993. Das bedeutet, dass dieses Auto schon längst abgeschrieben ist.

Wie verbuche ich das?
Ich verbuche die 950€ unter dem Konto 0711 und in der Anlagenbuchhaltung nehme ich es für 1€ rein, da es schon längst abgeschrieben ist? Aber was mache ich mit den restlichen 949€?

Kann mir jemand eine Atwort geben?

MfG A. Rhein
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#2

Guten Morgen,

bei uns in Nds. gibt es dafür den Sammelposten bzw. Kto. 075. Die komplette Buchung lautet demnach 075 (S) an 78312 (H). Der Sammelposten wird ganz normal über 5 Jahre abgeschrieben. Weitere Überlegungen sind hier m.E. nicht anzustellen.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#3

Hallo Herr / Frau Rhein,
das mit dem 1 Euro wird nicht klappen, weil Ihre Buchhaltung muss das gleiche Aussagen wie die Anlagenbuchhaltung. Außerdem interessiert es Ihrer Buchhaltung nicht, das das Fahrzeug schon einmal abgeschrieben wurde. Wie wollen Sie argumentieren, das Sie es für 950 Euro kaufen und es nur noch einen Zeitwert / Buchwert von einem Euro hat ? Klingt nach einen üblen Verlustgeschäft :-)

Die Abschreibungsdauer läuft über den Zeitraum der Restnutzungsdauer. Sie haben das Fahrzeug gekauft um dieses noch zu nutzen.
Diese Restnutzungsdauer können Sie selbst schätzen und müssen diese im Zweifelsfall vertreten können, müssen dabei aber Alter, Zustand und Art der voraussichtlichen Nutzung des Fahrzeugs berücksichtigen (BMF-Schreiben vom 28.5.1993, BStBl. 1993 I S. 483 Tz. 2). Selbst ein Gebrauchtwagen, der bei Anschaffung bereits älter als acht Jahre ist, hat ebenfalls noch einen Nutzenvorrat und kann - je nach Zustand - abgeschrieben werden.

Also über 5 Jahre wie Michael würde ich das ganze nicht abschreiben, aber ich denke doch 2 Jahre wären realistisch. Außerdem macht das in der Gesamtdarstellung der Abschreibung einer Kommune keinen großen Unterschied...

Maik
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#4

Hallo Maik,

ein Sammelposten dient letztlich doch der Vereinfachung, d.h. damit man nicht bei jeder kleinen Anschaffung unter 1000 € die AfA bzw. ND berechnen muss. Ich würde mir daher wegen einer abweichenden ND aus Vereinfachungsgründen keinen Kopf machen und die Anschaffung in den SoPo packen und über 5 Jahre abschreiben "lassen". Denn genau dies hat der Gesetzgeber doch gewollt: Vereinfachtes Verfahren für Vermögensgegenstände, die nicht viel kosten. Daher auch die Regelung, dass eine Prüfung innerhalb der 5 Jahren nicht mehr stattfinden soll (steht so im Nds. Kontorahmen).

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#5

Hallo,
ich würde das Fahrzeug mit den vollen Anschaffungskosten von 950 Euro aktivieren und dann über die vorsichtig geschätzte Restnutzungsdauer (2 Jahre?) abschreiben.

Viele Grüße
Heike
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#6

Hallo,

ich bleibe bei meiner Ansicht, und zwar mit folgender Begründung:

- Es wird ein Fahrzeug gekauft für 950 €. Es ist egal, ob der Voreigentümer dieses Fahrzeug evtl. bereits abgeschrieben hat. Es kommt auf die Perspektive des Käufers an. Und der Käufer erwirbt ein Fahrzeug, dass aus seiner Perspektive einen Wert von 950 € hat. Ich sehe hier keinen Anhaltspunkt, dass das Fahrzeug aus Sicht des Käufers auch weniger Wert hat.

- Zumindest in NDS gibt es für den Erwerb von Gegenständen, die zwischen 150 und 1.000 € kosten die klare Regelung, dass diese grundsätzlich in einen Sammelposten zu aktivieren sind. Sammelposten werden über einen Zeitraum von 5 Jahren aufgelöst bzw. abgeschrieben. Und hier ist es egal, ob der Gegenstand evtl. länger oder kürzer genutzt wird. Auch dies steht so in der einschlägigen Fachliteratur. Einige Fachliteraten weichen diese Vorgehensweise nur auf, sofern es sich um einen vorzeitigen Verkauf handelt.

Eine schlüssige Begründung oder gar Norm, hiervon abzuweichen, habe ich hier bisher nicht gelesen.

Guß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#7

´Hallo,

genau wie Michael es geschrieben hat, wenden wir es auch in Schleswig-Holstein an.
Unser Kontenplan ist genau so aufgebaut.

Und es ist egal, wann das Fahrzeug verschrottet oder auch wiederverkauft wird. Der Gegenstand wird 5 Jahre lang abgeschrieben. Vielleicht solltet Ihr mal genau in den Kontenplan Eures Landes ansehen.

Gruß

Detlef
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