22.05.2025, 19:18
Hallo, vl kann mir hier jemand einen Tipp geben.
Ich bin 2013 durch Höhergruppierung in EG 8 von der Erfahrungsstufe 6 in Stufe 3 gekommen.
Am 01.09.2019 habe ich die Stelle gewechselt und würde am 01.07.2025 in die Erfahrungsstufe 6 wechseln. Nun ist diese Stelle rückwirkend zum 01.09.2024 nach EG 9 a höher bewertet worden. Es handelt sich also nicht um eine Höhergruppierung!
Mir wurde mitgeteilt, dass ich leider auf der Erfahrungsstufe 5 verbleibe, obwohl ich bereits 5,1/2 Jahre bei gleichbleibender Tätigkeit auf dieser Stelle arbeite. Ich hätte nun die Wahl zwischen Nachzahlung und Stufe 5 für weitere Jahre oder Höhergruppierung erst zum 01.07.2025, um die Stufe 6 zu bekommen ohne Nachzahlung.
Kann mir hierzu jemand eine Rechtsgrundlage nennen oder einen Tipp geben?
Ich bin 2013 durch Höhergruppierung in EG 8 von der Erfahrungsstufe 6 in Stufe 3 gekommen.
Am 01.09.2019 habe ich die Stelle gewechselt und würde am 01.07.2025 in die Erfahrungsstufe 6 wechseln. Nun ist diese Stelle rückwirkend zum 01.09.2024 nach EG 9 a höher bewertet worden. Es handelt sich also nicht um eine Höhergruppierung!
Mir wurde mitgeteilt, dass ich leider auf der Erfahrungsstufe 5 verbleibe, obwohl ich bereits 5,1/2 Jahre bei gleichbleibender Tätigkeit auf dieser Stelle arbeite. Ich hätte nun die Wahl zwischen Nachzahlung und Stufe 5 für weitere Jahre oder Höhergruppierung erst zum 01.07.2025, um die Stufe 6 zu bekommen ohne Nachzahlung.
Kann mir hierzu jemand eine Rechtsgrundlage nennen oder einen Tipp geben?