Erfahrungsstufe neue Stelle TVöD
#1

Hallo zusammen,

ich bin auf einer Stelle, EG5, Erfahrungsstufe 4.

Ab nächstes Jahr Dezember, steige ich in die Erfahrungsstufe 5 hoch.
Hab jetzt die Möglichkeit eine Stelle nach 9 c zu belegen, da ich Angestelltenlehrgang II freiwillig mache und demnach eine Stelle gefunden habe.

In welche Erfahrungsstufe gelange ich denn bei der Neueinstellung?
Ich selber blicke noch wenig durch.

Soweit ich es gelesen habe, kann man mich in Erfahrungsstufe 2 zurücksetzen, da neue Stelle.

Kann mir einer das erklären und mir einen Rat geben?
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#2

"In welche Erfahrungsstufe gelange ich denn bei der Neueinstellung?"
Es handelt sich um eine Neueinstellung bei einen anderen Arbeitgeber?

"Kann mir einer das erklären und mir einen Rat geben?"
Bei Einstellung wäre es Stufe 1 ggf. 2-5. Hängt vom Ergebnis der Verhandlungen ab.

"Kann mir einer das erklären und mir einen Rat geben?"
Die Stufenzuordnung wird in §§ 16-17 TVöD beschrieben.
Entscheidend ist, ob es eine Einstellung oder Höhergruppierung ist.
Daneben spielt es eine Rolle ob die Aufgaben nach E9c sofort Dauerhaft übertragen werden und welche Eingruppierung erfolgt (hier spielen ggf. Ausbildungs- und Prüfungspflicht etc. eine Rolle).
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