23.06.2023, 01:12
Hallo zusammen,
ich habe mich zwar schon recht intensiv zum TVöD SuE belesen (ist quasi Neuland für mich).
Aber bei folgender Fragestellung finde ich für mich bislang leider keine zufriedenstellende und vor allem eindeutige Antwort:
Wenn man als sogenannte "geeignete Person" vom Landesjugendamt anerkannt wurde, obwohl man keine formale Qualifikation auf diesem Gebiet hat, aber dennoch umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse nachweisen kann (sonst würde man ja auch keine Anerkennung bekommen), nach welcher Entgeltgruppe wird man dann eingruppiert?
...und was ist am Ende wirklich ausschlaggebend dafür: "Nur" die formale Qualifikation, oder das Niveau, auf dem man tatsächlich mitarbeitet?
Also angenommen, man arbeitet zu mindestens 50% auf dem Niveau eines Erziehers, hat man dann nicht auch Anspruch auf eine Bezahlung nach dieser Entgeltgruppe, auch wenn man nicht die formale Qualifikation dafür hat? (an irgendeiner Stelle der Erläuterungen zu den Tätigkeitsmerkmalen las ich sinngemäß: Wenn 50% der regelmäßigen Tätigkeitsmerkmale auf dem und dem Level sind, dann würde das dafür sprechen, in die entsprechende Entgeltgruppe zu kommen.
Allerdings kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ob ich da den Kontext richtig erfasst habe zu dieser Regelung.)
Über Antworten, Meinungen und Hinweise würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank.
ich habe mich zwar schon recht intensiv zum TVöD SuE belesen (ist quasi Neuland für mich).
Aber bei folgender Fragestellung finde ich für mich bislang leider keine zufriedenstellende und vor allem eindeutige Antwort:
Wenn man als sogenannte "geeignete Person" vom Landesjugendamt anerkannt wurde, obwohl man keine formale Qualifikation auf diesem Gebiet hat, aber dennoch umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse nachweisen kann (sonst würde man ja auch keine Anerkennung bekommen), nach welcher Entgeltgruppe wird man dann eingruppiert?
...und was ist am Ende wirklich ausschlaggebend dafür: "Nur" die formale Qualifikation, oder das Niveau, auf dem man tatsächlich mitarbeitet?
Also angenommen, man arbeitet zu mindestens 50% auf dem Niveau eines Erziehers, hat man dann nicht auch Anspruch auf eine Bezahlung nach dieser Entgeltgruppe, auch wenn man nicht die formale Qualifikation dafür hat? (an irgendeiner Stelle der Erläuterungen zu den Tätigkeitsmerkmalen las ich sinngemäß: Wenn 50% der regelmäßigen Tätigkeitsmerkmale auf dem und dem Level sind, dann würde das dafür sprechen, in die entsprechende Entgeltgruppe zu kommen.
Allerdings kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ob ich da den Kontext richtig erfasst habe zu dieser Regelung.)
Über Antworten, Meinungen und Hinweise würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank.