Entgeltgruppe und Qualifikation
#1

Moin,
hab eine Frage an Euch.
Bin bei einer Gemeinde angestellt und als Erzieher in 8b/4 momentan unterwegs.
Hab seit über 4 Jahren viele Aufgaben als Alleinunterhalter, die der Leitungsposition zugeordnet werden, inne.
Um die offizielle Leitungsposition ausüben zu könne, habe ich letztes Jahr die Ausbildung zum Sozialwirt abgeschlossen.

Sowohl über den Fortbildungsanbieter (VHS) als auch im Internet gibt es Infos, somit die Leitungsfunktion zu führen.

Was denkt ihr bzw. ist das so? Welche Entgeltgruppe ist möglich?
Wie verhält es sich mit der Tatsache, dass ich die Aufgaben als Leitung komplett ausübe, ist das einfach nur blöd gelaufen?

Liebe Grüße
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#2

Was für Leitungsaufgaben werden wahrgenommen?
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#3

Aktueller Personal-Stand: Meine Person 32 Std. / 3 Minijobber insgesamt 10 Std / Werksstudent 20 Std. Zwischenzeitlich Meine Person 32 Std. / 1 Fachkraft mit 30 Std. / 2 Minijobber insgesamt 10 Std
Als ich anfing hatten wir keine Jugendlichen, keine Strukturen und keine Präsenz. Aktuell sind es ca. 15 Kids täglich im Durchschnitt. Freitags kommen so 20-25 Kids.

Pädagogische und betreuende Aufgaben • Leitung und Koordination: Leitung der Jugendarbeit, inklusive der Gewinnung und Betreuung von ehrenamtlichen Helfern. • Angebotsplanung: Konzeption und Durchführung von Bildungs-, Freizeit- und Betreuungsangeboten für die Jugendlichen. • Jugendberatung: Individuelle Beratung und Förderung der persönlichen Entwicklung der Jugendlichen. • Zusammenarbeit mit Fachkräften: Unterstützung bei der Erledigung der Aufgaben und Förderung von Teamarbeit. 

Administrative und organisatorische Aufgaben • Finanzverwaltung: Verwaltung des Budgets, Erstellung von Abrechnungen. • Personalmanagement: Erstellung von Dienstplänen und Urlaubsplanung. • Öffentlichkeitsarbeit: Presse- und Medienarbeit, Pflege der Internetseite und anderer Kommunikationsplattformen. • Verwaltung: Hausorganisation, Gebäudemanagement und allgemeine Verwaltungstätigkeiten. 

Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit • Vernetzung: Zusammenarbeit mit anderen sozialen und pädagogischen Einrichtungen, Schulsozialarbeit und Jugendeinrichtungen. • Vertretung: Repräsentation der Interessen der Jugendarbeit gegenüber der Verwaltung/Politik und der Öffentlichkeit.
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#4

S 8b ist nicht unplausibel.
"3. Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung."

Zentrale Frage für eine höhere Eingruppieurng ist "sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben". Es ist also aufzuzeigen, dass eine vergleichbare Qualifikation wie mit Abschluss als Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen etc. vorliegt.

"Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. "
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#5

Hmmm...
Also Leitungsposition kann ich mit der Erzieher-Ausbildung + Sozialwirt machen. Das machen viele Leitungen in den Kitas und sind teilweise je nach Größe in S17 eingestuft.
Ich bräuchte Argumente und eine Info wohin ich den Antrag auf Höhergruppierung hin soll.

Weiß nicht ob das ganz klar meinerseits ausgedrückt ist :-)

Sonst würde es bedeutet, ich bin eine Leitung, aber nur mit 8b!
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#6

Als Kita-Leiterin kein Problem eine höhere Eingruppierung mit Erzieherausbildung zu erreichen. Der Sozialwirt ist nicht einmal erforderlich.

"Ich bräuchte Argumente und eine Info wohin ich den Antrag auf Höhergruppierung hin soll."
Bewirb dich erfolgreich auf eine Kitaleitung. Dann braucht es keine Argumente.

Bei der beschriebenen Tätigkeit brauchst du einen anderen Abschluss oder ggf. die Anerkennung als sonstige Beschäftigte. Das habe ich ja schon oben beschrieben. Es wäre gut, wenn du dir die Systematik der Entgeltordnung im Abschnitt SuE anschaust. Dann wäre sich mit den Anforderungen sonstige Beschäftigte zu befassen. Ggf. mit dem Arbeitgeber darüber sprechen was er für erforderlich hält um dich als sonstige Beschäftigte einzugruppieren.

Antrag auf Höhergruppierung ist im Kern Quatsch. Entweder einigt man sich mit dem Arbeitgeber oder man fordert schriftlich die korrekte Bezahlung ein und erhebt ggf. Klage. Nur nach dem von dir geschilderten die S8b die korrekte Eingruppierung.
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