Wie werde ich nach 15 Jahren Sonderurlaub wegen Kindererziehung im Tvöd eingestuft, wenn ich wieder arbeiten gehe?
Geht es um Eingruppierung oder Stufenzuordnung?
Das Arbeitsverhältnis wird zu den früheren Bedingungen fortgesetzt. Man muss die Überleitung bei Einführung des TVöD und der Entgeltordnung nachvollziehen. Daraus ergibt sich dann die aktuelle Eingruppierung.
Stufenzuordnung muss man ebenfalls die Überleitung vornehmen und dann den TVöD anwenden. Der lange Sonderurlaub kann zum Verlust einer Stufe führen.