Frage wegen Kündigungsfrist
#1

Meine Frage wäre, wenn man einen befristeten Vertrag von einem Jahr hat TVöD und zum Beispiel erst 4 Monate beschäftigt ist ob man (Probezeit 6 Wochen sind um) dann Kündigungs Möglichkeiten hat, wie ist hier die Regelung wenn man noch keine 6 Monate im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Wäre über eine Antwort sehr dankbar.
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#2

Wichtig ist, dass der Vertrag tatsächlich für 1 Jahr bzw. 12 Monate geschlossen wurde. Wenn es wenige Tage weniger sind z.B. Vertragsbeginn 2.2. bis 31.1. dann ist eine normale Kündigung nach der Probezeit nur dann möglich, wenn vertraglich vereinbart.

Hinsichtlich der Kündigungsfrist ist die Frist in den ersten 6 Monaten und nach Ende der Probezeit nicht eindeutig geregelt. Bei einem Monat zum Ende des Kalendermonats ist man auf der sicheren Seite. Es gibt noch andere vertretbare Fristen die ggf. etwas kürzer sind.
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