Kündigungsfrist bei Eintritt in den TVöD
#1

Mein Arbeitgeber hatte einen anderen Tarifvertrag als den TVöD. Nach 5 Jahren meiner Betriebszugehörigkeit wurde der TVöD eingeführt und wir erhielten neue Arbeitsverträge.

Wenn ich jetzt kündige, zählen dann die 5 Jahre in dem anderen Tarifvertrag auf die Kündigungsfrist als Betriebszugehörigkeit mit?
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#2

Beschäftigungszeit ist an den gleichen Arbeitgeber gekoppelt. Deshalb gilt auch die Zeit, wo der Arbeitgeber den TVöD nicht angewendet hat. (Anders wäre es bei Zeiten eines anderen Arbeitgebers. Da könnte es eine Rolle spielen ob der TVöD Anwendung fand.)

Als solches gelten hier die 5 Jahre für die Berechnung der Kündigungsfrist.
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