Sonderurlaub / unbezahlter Urlaub
#1

Plane längeren Auslandsaufenthalt. November unbezahlter Urlaub und Dezember Jahresurlaub. Ist ein geplanter Auslandsaufenthalt ein wichtiger Grund nach §28 TVÖD?
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#2

Nicht wirklich. Aber es gibt durchaus Arbeitgeber die sich auf eine solche Vereinbarung einlassen. Alternativ kann man schauen ob der Arbeitgeber mit einer Arbeitszeitreduktion im Blockmodell einverstanden ist.
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#3

DARF denn überhaupt gefragt werden, was die persönlichen Gründe sind?
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#4

Wenn jemand § 28 TVöD nutzen will, muss er die wichtigen Gründe schon nennen und ggf. glaubhaft machen. Im Zweifelsfall wird der Antrag halt abgelehnt. Ein Anspruch besteht ja sowieso nicht.
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