Plane längeren Auslandsaufenthalt. November unbezahlter Urlaub und Dezember Jahresurlaub. Ist ein geplanter Auslandsaufenthalt ein wichtiger Grund nach §28 TVÖD?
Nicht wirklich. Aber es gibt durchaus Arbeitgeber die sich auf eine solche Vereinbarung einlassen. Alternativ kann man schauen ob der Arbeitgeber mit einer Arbeitszeitreduktion im Blockmodell einverstanden ist.
DARF denn überhaupt gefragt werden, was die persönlichen Gründe sind?
Wenn jemand § 28 TVöD nutzen will, muss er die wichtigen Gründe schon nennen und ggf. glaubhaft machen. Im Zweifelsfall wird der Antrag halt abgelehnt. Ein Anspruch besteht ja sowieso nicht.