Eingruppierung in E10 möglich
#1

Hallo zusammen,
ich wollte nachfragen, was ihr zu meiner Eingruppierung meint und ob eine Höhergruppierung auf E10 möglich wäre.

Kurze Daten: Kleine Kommune in Ba-Wü, Verwaltungsfachwirt, eingruppiert in EG9B

Aufgabengebiete:
Sachgebietsleitung Standesamt / Ordnungsamt / Bürgerbüro 
Ordnungsamt und Standesamt mit allen Aufgaben (Obdachlosenrecht, Strafanträge, AO bei häusl. Gewalt uvm / Beurkundung von Geburten / Trauungen / Sterbefälle, ausländische Angelegenheiten, Nachlassangelegenheiten etc.)
Zivilrecht
Wahlen
Versicherungen
Satzungen 
Friedhofsverwaltung

Ich übe diese Tätigkeiten seit 2 Jahren aus, nach mehrmaligem Fragen habe ich vor Kurzem meine Stellenbeschreibung zum ersten Mal gesehen. Es ist lediglich eine Tabelle mit meinen Tätigkeiten, nirgends gibt es einen Hinweis, dass diese "Tabelle" der EG 9B entspricht. Ist das normal?
Bevor ich mit meinem Chef rede und einen Antrag auf Höhergruppierung stelle, wollte ich auch mal in der Runde fragen, was ihr zu der Eingruppierung meint.

Wir haben leider keinen PR, den ich mit ins Boot holen könnte...

Ich bedanke mich schon mal auf Eure Antworten Smile
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#2

"Ist das normal?"
Ja, der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf die Bewertung. Es reicht ihm die Stellenbeschreibung mitzuteilen. Das dürfte auch der Normalfall sein die eigentliche Bewertung nicht zur Verfügung zu stellen.

"wollte ich auch mal in der Runde fragen, was ihr zu der Eingruppierung meint."
E9b ist zumindest nicht unplausibel.

Ist es eine echte Leitungsposition mit Personalverantwortung etc.?
Dann wäre zumindest klar, dass es nicht E10 sein wird. Dann stellt sich nur die Frage E9b, E9c oder E11.
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#3

Ich habe zu mindestens 80 % die gleichen Aufgaben wie du und bin ebenfalls in EG 9b eingruppiert (Stellenbewertung durch ein renommiertes Kommunalberatungsunternehmen).

Ich empfinde diese Eingruppierung als korrekt und angemessen.
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#4

Ordnungsamtleiter einer kleinen Kommune.
Bei uns ist es eine Beamtenstelle mit A13 und wird mit einem Tarifbeschäftigten in EG 12 nachbesetzt.
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