29.06.2026, 15:08
Moin zusammen,
ich frage für einen Freund: Er hat die Meisterausbildung, hat z.Zt. eine E 9b (Bund) inne und hat sich damit auf eine E10/E11er-Stelle (Bund, FH-Studium, Bachelor) im Vergabebereich beworben. Nach meinem dafürhalten ist er bewerbungsfähig, da sein Meistertitel dem eines Bachelors nach DQR Stufe 6 gleich gestellt ist. Nunmehr argumentiert die Personalstelle, dass er nicht bewerbungsfähig sei, da ein Hochschulstudium fehlt. Nunmehr ist aber auch zu lesen, dass bereits ab einer E 9b eine Bachelor oder FH-Studium berechtigt. Frage: ist für eine E10 tatsächlich ein Hochschulstudium erforderlich? Vielen Dank im Voraus.
ich frage für einen Freund: Er hat die Meisterausbildung, hat z.Zt. eine E 9b (Bund) inne und hat sich damit auf eine E10/E11er-Stelle (Bund, FH-Studium, Bachelor) im Vergabebereich beworben. Nach meinem dafürhalten ist er bewerbungsfähig, da sein Meistertitel dem eines Bachelors nach DQR Stufe 6 gleich gestellt ist. Nunmehr argumentiert die Personalstelle, dass er nicht bewerbungsfähig sei, da ein Hochschulstudium fehlt. Nunmehr ist aber auch zu lesen, dass bereits ab einer E 9b eine Bachelor oder FH-Studium berechtigt. Frage: ist für eine E10 tatsächlich ein Hochschulstudium erforderlich? Vielen Dank im Voraus.


