Mit Meisterausbildung auf E10
#1

Moin zusammen,
ich frage für einen Freund: Er hat die Meisterausbildung, hat z.Zt. eine E 9b (Bund) inne und hat sich damit auf eine E10/E11er-Stelle (Bund, FH-Studium, Bachelor) im Vergabebereich beworben. Nach meinem dafürhalten ist er bewerbungsfähig, da sein Meistertitel dem eines Bachelors nach DQR Stufe 6 gleich gestellt ist. Nunmehr argumentiert die Personalstelle, dass er nicht bewerbungsfähig sei, da ein Hochschulstudium fehlt. Nunmehr ist aber auch zu lesen, dass bereits ab einer E 9b eine Bachelor oder FH-Studium berechtigt. Frage: ist für eine E10 tatsächlich ein Hochschulstudium erforderlich? Vielen Dank im Voraus.
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#2

"da sein Meistertitel dem eines Bachelors nach DQR Stufe 6 gleich gestellt ist."
Das ist unzutreffend. Aber sowieso egal. Entscheidend ist wa sin der Ausschreibung als Qualifikation verlangt wird. Wenn ein Meister dafür reicht kann er im Auswahlverfahren berücksichtig werden, wenn nicht, dann nicht.

"Nunmehr ist aber auch zu lesen, dass bereits ab einer E 9b eine Bachelor oder FH-Studium berechtigt"
Zum einen ist dies keine zwingende Voraussetzung und zum anderen gehen typische Meistertätigkeiten in der Entgeltordnung von E8-E9b.

" ist für eine E10 tatsächlich ein Hochschulstudium erforderlich?"
Nein. Aber die Behörde kann in der Ausschreibung ein Hochschulstudium verlangen. Dann ist das Studium Voraussetzung.
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#3

Danke für die schnelle Antwort. Okay, verstanden. In der Ausschreibung stand folgende Forderung: Technische Hochschulbildung nach § 9 TV EntgO Bund - Abschluss: Diplom (FH) oder Bachelor
in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen. Ergo verstehe ich das jetzt so, dass ein Studium gefordert ist, und man mit einem Meistertitel -trotz Bachelor of Professional- nicht bewerbungsfähig ist. Richtig?
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#4

Richtig. Es wäre "gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen" darzulegen. Die Inhalte der Meisterausbildung unterscheiden sich erheblich vom geforderten Studium ("Diplom (FH) oder Bachelor in der Fachrichtung Bauingenieurwesen").
Man muss entsprechende Fähigkeit und Erfahrung aufzeigen. Gegen den Willen des Arbeitgebers wird man das kaum belegen können.
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#5

Danke!
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