Eingruppierung eines ehem. Angestellten zum Beamten A11
#1

014 Hallo D020,

wie wird folgende Person eingruppiert/bezahlt:

Geb.datum: 20.04.1982
Ausbildung mittlerer Dienst (Angestelltenverhältnis): 01.08.1998 - 30.07.2001

von 2001-2002 Zivi, anschließend wieder bei der Behörde im Angestelltenverhältnis tätíg

von 2003-2007: Studium Dipl.-Verwaltungswirt (FH), anschließend bis heute tätig im geh. Dienst, Bezahlung nach TvöD


Nun erfolgte eine Bewerbung auf zwei "Beamten-Stellenausschreibungen" (einmal A11, die andere A12) bei einer Bundesbehörde, in diesen wurde lediglich auf die Beamtenbesoldung hingewiesen, nicht auf TvöD.

1. Frage: Ich gehe davon aus, dass es sich um Beamtenstellen handelt und man daher verbeamtet wird?

2. Von "Fachkundigen" habe ich nun gehört, dass die o. g. Person zunächst in A9 anfängt und dann in Jahresabständen hochbefördert wird bis A11 bzw. A12? Ist das richtig? Oder startet man direkt in A11/A12?

3. O.g. Person wird am 20.04. 27 Jahre alt, welche Auswirkungen hat das?

Danke!
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#2

(21.01.2009, 17:10)KPZ99 schrieb:  2. Von "Fachkundigen" habe ich nun gehört, dass die o. g. Person zunächst in A9 anfängt und dann in Jahresabständen hochbefördert wird bis A11 bzw. A12? Ist das richtig? Oder startet man direkt in A11/A12?


Danke!

ist wohl die Frage, ob hier nicht z.b. die zeit von 2007 bis 2009 "angerechnet" werden kann und man daher nicht mit a9 sondern z.b. mit a10 oder a11 einsteigen kann.

Gibt es zu solchen Konstellationen Erfahrungswerte ? will heissen, gibt es Leute im gehobenen Dienst die z.b. schon in E11 oder E12 waren/sind und dann verbeamtet wurden und wenn ja, in Welche Eingruppierung ? Haben die dann alle wieder "von unten" bei z.b. a9 anfangen müssen ?

würde mich mal interessieren.

LG
Marta
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#3

nach a12 kann man erst 8 Jahre nach ende der probezeit befördert werden. es sei denn man ist kämmerer, hauptamtsleiter oder stellt einen antrag beim landespersonalaussschuss der in der regel jedoch nicht bewilligt wird
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