Durch die Dauer der Zugehörigkeit steigt man normalerweise nur in den Erfahrungsstufen. Die Entgeltgruppe richtet sich nach den Tätigkeiten und ändert sich durch die Jahre de Berufszubehörigkeit normalerweise nicht (es sei denn, die Tätigkeiten ändern sich).
Zimmerer nd Heizungsbauer sollten mindestens in Entgeltgruppe 5 TVöD VKA sein, wenn sie auch entsprechende handwerkliche Tätigkeiten ausüben.