16.04.2024, 13:37
Ist an die Eingruppierung der Wachleiter oder stellvertretenden Wachleiter nach den Regelungen des TVÖD (EG 9a bis 10) ein bestimmter Stellenumfang gebunden oder ist die Eingruppierung in die vorgenannten Entgeltgruppen auch ein "Führungsanteil" / Stellenanteil von beispielsweise 10 Prozent ausreichend?