Eingruppierung Vollstreckung
#1

Guten Morgen liebe Leute,

würde gerne von euch wissen wie bei euch in den Kommunen die Vollstrecker eingruppiert sind?

Und dann auch am besten mit Einwohnerzahl.

Würde da gerne ein paar Vergleiche einholen um dann zu schauen ob ein Antrag auf Höhergruppierung realistisch wäre.


Danke schonmal im Voraus. Smile
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#2

Landkreis mit 170.000 EW (LDS) - E6, Stadtverwaltung (LC) 10.000 EW ebenfalls E6.
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#3

Würde mich wundern, wenn du 2019 noch ein Antrag auf Höhergruppierung stellen kannst? - Auf welcher Grundlage mit welchem Anspruch? - Ein "Antrag" ist damit erstmal unrealistisch.
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#4

(13.05.2019, 22:19)Gast schrieb:  Würde mich wundern, wenn du 2019 noch ein Antrag auf Höhergruppierung stellen kannst? - Auf welcher Grundlage mit welchem Anspruch? - Ein "Antrag" ist damit erstmal unrealistisch.

Warum sollte ich 2019 keinen stellen können?
Bin Vollstrecker mit EG 6 und unter anderem auch einer von zwei SB des Meldeamtes für circa 10.000 Einwohner, was somit viel Zeit in Anspruch nimmt. Daher wollte ich mich mal umhören ob es solche Fälle gibt wo Vollstrecker EG7 erhalten würden.
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#5

Ein Antrag auf Höhergruppierung ist nicht vorgesehen. Soweit die Eingruppierung falsch ist muss man das entsprechende Geld einfordern. Ein "Antrag auf Höhergruppierung" unterbricht nicht die tarifliche Ausschlussfrist.
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#6

(14.05.2019, 10:05)Gast schrieb:  Ein Antrag auf Höhergruppierung ist nicht vorgesehen. Soweit die Eingruppierung falsch ist muss man das entsprechende Geld einfordern. Ein "Antrag auf Höhergruppierung" unterbricht nicht die tarifliche Ausschlussfrist.

sorry aber ich steh grad aufn Schlauch, was meinst du damit genau? Höhergruppierung kann doch beantragt werden bzw. beim Personalchef eingereicht werden und der prüft das dann ja oder versteh ich das jetzt falsch?
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#7

Hallo zusammen, ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, dieser Antrag wurde genehmigt.
ich bin jetzt als kommunaler Vollziehungsbeamter in EG 9a eingestuft.
Die Kommune hat ca. 85.000 Einwohner bei 4 Vollziehungsbeamte.
Hilfreich bei mir war das Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm vom 07.07.2016 8 Sa 306/16.
Ich hoffe ich konnte helfen.
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#8

Hallo ... auch ich habe bereits aufgrund des Urteils des LAG Hamm vom 07.07.2016 Anfang 2017 einen Antrag auf ordnungsgemäße Eingruppierung gestellt.
Ich war EG8, Stadt in NRW, ca. 40.000 Einwohner, alleiniger Vollziehungsbeamter (Vollstreckungsaussendienst).
Meinem Antrag auf EG 9a wurde entsprochen, sogar mit Beibehaltung der Erfahrungsstufe, da diese nur dann wegfallen würde, wenn es sich um eine Höhergruppierung bei Übernahme höherwertiger Tätigkeiten handelt würde. Die Laufzeit hat zwar mit dem 01.01.2017 neu begonnen, aber damit kann ich leben.
Mittlerweile gibt es auch in Niedersachsen ein entsprechendes LAG Urteil von EG6 -> EG9a.
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#9

ANTRAG auf ordnungsgemäße Eingruppierung von EG XY in EG9a
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#10

Hi ich lese als das ihr als vollziehungsbeamte im Außendienst nach E9a höhergruppiert seit.
Kann mir da bitte einer helfen ich habe nur die E8.
Wie und auf welcher Grundlage habt ihr den Antrag gestellt?
Was genau habt ihr in den Antrag reingeschrieben
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#11

Es gibt keinen Antrag, den ein Tarifbeschäftigter stellen könnte. Es gab in 2017 mal einen im Zuge der neuen Entgeltordnung, für den wäre es aber jetzt zu spät. Wenn Du meinst, Du bist falsch eingruppiert, wäre die Eingruppierungsfeststellungsklage das Mittel der Wahl. Anträge gibt es nicht.
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#12

Ich hab ja in 2017 den Antrag gestellt und wurde in die E8 eingruppiert aber es gibt die Urteile hab ich gelesen das die vollziehungsbeamte in die E9a eingruppiert wurden und ich würde mich auch auf die Urteile beziehen wenn ich den Antrag stelle so wie es die anderen gemacht haben.
Ich habe ein Anwalt gefragt der hat es mir auch empfohlen ein Antrag auf E9a zu stellen und mich auf die Urteile beziehen soll
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#13

Du musst das richtig geltend machen, einen Antrag gibt es nicht. Ich würde mir einen Anwalt suchen, der von Eingruppierung Ahnung hat.
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#14

(29.06.2020, 19:00)GreenEYEs schrieb:  Ich hab ja in 2017 den Antrag gestellt und wurde in die E8 eingruppiert aber es gibt die Urteile hab ich gelesen das die vollziehungsbeamte in die E9a eingruppiert wurden und ich würde mich auch auf die Urteile beziehen wenn ich den Antrag stelle so wie es die anderen gemacht haben.
Ich habe ein Anwalt gefragt der hat es mir auch empfohlen ein Antrag auf E9a zu stellen und mich auf die Urteile beziehen soll

Rein rechtlich gibt es keinen Antrag auf Höhergruppierung. Es wird aber in den meisten Kommunen so gehandhabt dass man einen Antrag stellt.
Sofern du der Meinung bist , dass der AG sich in deiner Eingruppierung irrt dann würde ich mit ihm reden und deine Argumente vorbringen. Sollte er nicht darauf eingehen dann müsstest du zum Anwalt und Klage einreichen.
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#15

Antrag auf ordnungsgemäße Eingruppierung von EG xx in EG9a gem. Urteil des LAG Hamm ...
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