Eingruppierung Vollstreckung
#16

Hallo Zusammen,

bin seit dem 01.04. im Vollstreckungsaußendienst tätig und bin E5.
Heute hatten wir ein Seminar bezüglich der Vollstreckung. Unser Dozent sagte, dass allen die E9a zusteht. Kann das jemand bestätigen?
Bei euch habe ich noch nichts von E5 gelesen, deshalb dachte ich mir, dass ich einfach mal nachfrage.
Liebe Grüße
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#17

Woher kennt der Dozent die Dir übertragenen Arbeiten und die Zeitanteile und wie kommt er darauf, daß das überall gleich ist?
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#18

Er hat sich dort auf das Urteil Hamm und Niedersachsen berufen...
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#19

Die Einschätzung des Urteil kann nur dann übertragen werden wenn die Zeitanteile vergleichbar sind. Wobei E5 eher abwegig erscheint. Für E9a brächte es über 50% Zeit im Außendienst und Vergleichbarkeit der Gegebenheit.
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#20

Ich bin sogar mehr als 50% im Außendienst.
Aber trotzdem danke für deine Antwort.
Ich werde das mal mit meinen Kollegen besprechen, weil die im Innendienst auch betroffen sind und auch bei dem Seminar dabei waren.
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